Freitaler Stadtzentrum: Baustart verzögert sich abermals

Die Visualisierung zeigt helle, moderne Häuser unter blauem Sommerhimmel. Menschen bummeln über einen baumbestandenen Platz, rechts und links Cafés und Restaurants, dahinter überspannt eine Brücke die Weißeritz.
Das alles zeigt das Freitaler Stadtzentrum im Jahr - ja, welches Jahr eigentlich? Das ist weiterhin die große Frage. Denn der erste Spatenstich für das Prestigeprojekt ist wieder einmal nach hinten gerückt.
Deutlich wurde das in einer Beschlussvorlage, die neulich im Stadtrat zur Abstimmung kam. Es ging dabei um den Bebauungsplan. Ein solcher Plan samt Satzung ist notwendig, um Baurecht zu schaffen.
Ungenaue Angaben zu Ladenflächen
Das Papier regelt unter anderem, wie groß und hoch die Gebäude sein dürfen, wo Parkplätze, Wege und Zufahrten angelegt werden, wo Grünflächen entstehen und mit welchen Gehölzen sie bepflanzt werden.
Seit zweieinhalb Jahren arbeitet der Investor, beziehungsweise das von ihm beauftragte Freitaler Büro Werkplan, nun an diesem Bebauungsplan. Es ist eine ungewöhnlich lange Zeit und sie verlängert sich nun nochmals. Denn gegen das Vorhaben gibt es zahlreiche Bedenken. Das wurde nach einer ersten Auslegung deutlich. Es geht um vier große Punkte.
Der erste Punkt hat mit der Nutzungsart zu tun. Der Investor, die HD Objekt Freital GbR, möchte dort zwei Einkaufsmärkte ansiedeln - Edeka und Aldi, außerdem einen Drogeriemarkt. Dazu kommt dann noch kleinteiliger Handel. Doch die Angaben im Bebauungsplan-Entwurf sind den zuständigen Behörden zu ungenau.
Probleme beim Hochwasserschutz
"Durch die Landesdirektion Sachsen, die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Landeshauptstadt Dresden wurden Bedenken hinsichtlich des großflächigen Einzelhandels, fehlende Verkaufsflächengrößen und fehlende bzw. widersprüchliche Sortimentsfestsetzungen bemängelt", heißt es dazu aus dem Freitaler Rathaus. Hier muss das Planungsbüro nun genauere Zahlen liefern und eine Obergrenze für die Verkaufsflächen festlegen.
Punkt zwei ist dagegen nicht so einfach auszuräumen. Es geht um den Hochwasserschutz. Der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge fordert eine "hochwasserangepasste Bauweise". Dazu wurde im vergangenen Jahr bereits ein weiteres Gutachten angefertigt. Doch das reicht nicht.
Die Landestalsperrenverwaltung hat die Überschwemmungsgebiete neu berechnet, nun müssen auch neue Genehmigungen für das Bauen an der Stelle eingeholt werden - das kann dauern, der Ausgang ist ungewiss.
Anlieger befürchten Lärm
Punkt Nummer drei hat mit dem Lärmschutz zu tun. Sowohl das Landratsamt als auch Anlieger befürchten Lärm aufgrund das Kunden- und Anlieferverkehrs. Daraufhin wurde ein neues schalltechnisches Gutachten eingeholt. Ganz ausgeräumt werden konnten die Bedenken jedoch nicht.
Deshalb werden nun sogenannte Emmissionskontingente festgelegt. Das heißt, der Lärmpegel darf zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten nicht überschritten werden, der Schallschutz ist entsprechend anzupassen und nachzuweisen.
Punkt vier betrifft die Altlastenproblematik. Das Areal des zukünftigen Stadtzentrums war jahrzehntelang Industriegelände. Entsprechend belastet ist das Erdreich. Das wurde schon vor vier Jahren per Gutachten bestätigt. Nun heißt es aus dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, man stufe das Gebiet als radiologische Altlast ein.
Mit anderen Worten: Der Boden strahlt. Notwendig wird damit eine besondere Entsorgung von belasteten Böden, die fachliche Begleitung der Erdbaumaßnahmen und ein Bodenaustausch in Teilbereichen.
Baustart in diesem Jahr unrealistisch
Wie geht es nun weiter? Mit einem ersten Spatenstich zunächst nicht. Dass sich dieses Jahr auf dem Grundstück überhaupt noch etwas tut, ist unwahrscheinlich. Zunächst müssen die kritisierten Punkte abgearbeitet werden. "Entsprechend der Abwägungsvorschläge wurden neue, ergänzende Gutachten erstellt und vertiefende Abstimmungen mit Fachbehörden durchgeführt", heißt es aus dem Rathaus.
Dieser Prozess kann sich Monate hinziehen. Erst wenn alle notwendigen Änderungen eingearbeitet sind, kann der Entwurf des Bebauungsplanes erneut öffentlich ausgelegt werden. Hat dann niemand mehr Einwände, kann der Stadtrat den Plänen abschließend zustimmen und die Satzung beschließen. Dann würde Baurecht herrschen - also kaum vor Jahresende 2022.