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So rechnet Freital den Elternbeitrag ab

Die Kitas haben wieder geöffnet. Doch viele mit eingeschränkten Zeiten. Außerdem werden nicht angefallene Kosten aus dem Lockdown erstattet.

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© dpa

Der Freistaat Sachsen hat mit der Coronaschutz-Verordnung die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zum 15. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb ermöglicht. Damit können alle Kinder die Einrichtungen wieder unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen besuchen.

Im Februar hat die Stadt Freital bisher keine Elternbeiträge abgebucht. Aufgrund der noch andauernden Beitragsbereinigung wird auch im März kein Einzug per Lastschrift erfolgen, teilt die Verwaltung mit. Laut aktuellem Stand soll zum 15. April wieder der gewohnte Lastschriftlauf erfolgen. "Eltern sollten beachten, dass die offenen Beiträge aus Februar und März dann ebenfalls zu dieser Fälligkeit mit eingezogen werden." Entstandene Guthaben werden dabei automatisch mit verrechnet.

Keine Notbetreuung, kein Elternbeitrag

Bei der Ermittlung des Beitrages wird die in Anspruch genommene Notbetreuung im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 14. Februar 2021 mit berechnet. Es muss dafür kein gesondertes Formular wie im Frühjahr 2020 seitens der Eltern ausgefüllt werden. Die Anwesenheit der Kinder wird durch die Einrichtungsleitungen gemeldet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der zwischen Freistaat und Kommunen getroffenen Regelung wochenweise. Dabei ist es für die Zahlungsverpflichtung unerheblich, wie viele Tage je Woche tatsächlich in Anspruch genommen worden sind.

Eltern sind von der Zahlung der Elternbeiträge befreit, welche im genannten Zeitraum keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

Freital hat einen hohen Aufwand mit der Abrechnung

Für den Zeitraum der eingeschränkten Öffnungszeiten seit 15. Februar 2021 werden Zehn- und Elf-Stunden-Tarife automatisch auf Neun-Stunden-Tarife angepasst. In den Horten, in denen kein Frühhort angeboten werden kann, wird der Ganztagestarif automatisch auf den Nachmittagstarif angepasst.

Die individuellen Nachermittlungen rückwirkend für den Zeitraum der Schließung beziehungsweise der wochenweisen Inanspruchnahme der Notbetreuung und die Berücksichtigung der aktuellen Situation stellen einen enormen Verwaltungsaufwand bezüglich der Berechnung und Dokumentation dar.

Es ist mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Konstellationen oder Einzelfällen zu rechnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Freital arbeiten mit Hochdruck daran, eine Bereinigung schnellstmöglich während des laufenden Tagesgeschäftes umzusetzen.

"Es wird daher darum gebeten, von Anfragen bezüglich der Erstattungen oder der Bearbeitungsstände abzusehen", teilt die Stadt mit. Fragen zur Abrechnung werden bei Bedarf selbstverständlich gern im Nachgang beantwortet.

Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass freie Träger die Abrechnung des Elternbeitrages für ihre Einrichtungen in Eigenregie regeln. Entsprechend sollten sich betroffene Eltern dazu direkt beim jeweiligen Träger informieren. (SZ)

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