Brandstiftung aus Eifersucht

Von Friederike Hohmann
Auf eine schwierige Verhandlung hatte Richter Andreas Beeskow die beiden Schöffinnen eingestimmt. Hatte er doch in den vergangenen Wochen viele Stunden mit dem Lesen von unzähligen teilweise unverständlichen Briefen, die der Angeklagte Ronny H. ihm aus der Haft geschickt hatte, zugebracht.
So jedenfalls erklärt der Richter später in seiner Urteilsbegründung, warum er so viele Zeugen geladen hatte. Sie sollten helfen, die Hintergründe eines Brandes in einem Freitaler Proberaum aufzuklären. Damals entstand hinter der Aral-Tankstelle erheblicher Sachschaden. Fünf Musiker unterhielten im ehemaligen Kupplungswerk Döhlen den Proberaum, spielten dort Melodic-Death-Metal. Bis Ronny H. alles in Schutt und Asche legte.
Gleich zu Beginn stellt Ronny H. den Antrag, die Verhandlung ohne den ihm beigestellten Pflichtverteidiger bestreiten zu dürfen. Darauf lässt der Richter sich aber nicht ein. Verteidiger Andreas Gumprich bleibt. Schließlich steht für seinen Mandanten viel auf dem Spiel. Die Anklage führt neben Brandstiftung auch Freiheitsberaubung, Diebstahl, Sachbeschädigung, mehrere erhebliche Bedrohungen und das Fahren ohne Führerschein auf. Er ist mehrfach vorbestraft, hatte unter anderem seine ehemalige Lebensgefährtin mehrfach verletzt. Einmal so schwer, dass sie auf der Intensivstation behandelt werden musste. Momentan sitzt er eine zehnmonatige Strafe ab, die wegen Bewährungsbruchs vollstreckt wird. Die Eifersucht auf die ehemalige Lebensgefährtin war es denn auch, was Ronny H. bei dem antrieb, was er im Proberaum anstellte.
Der 39-Jährige schafft es bei dem Prozess, anders als befürchtet, die stundenlange Verhandlung durchzustehen, ohne jemandem ins Wort zu fallen. Gleich zu Beginn hat er auch ausreichend Gelegenheit zu erzählen, wie es zu den angeklagten Taten gekommen war. Warum er letztes Jahr im Juli in der Wohnung seiner Ex-Freundin die Tür zugeschlossen hatte, damit sie nicht zu ihrem Freund gehen konnte. Warum er ihr Portemonnaie, Wohnungsschlüssel und Handy weggenommen hat und dann auch noch mit ihrem Auto weggefahren ist. Auf der Fahrt hatte er ihr Telefon zerstört. Er erzählt, dass er wütend auf sie war, weil sie ihn nach 15-jähriger Beziehung wegen eines anderen Mannes verlassen und dann noch dafür gesorgt hatte, dass er letztes Jahr kurz vor Weihnachten das Sorgerecht für die drei gemeinsamen Kinder verlor.
Er hätte mit ihrem neuen Partner ein klärendes Gespräch führen wollen, gibt er an. Dass dieser mit ihm keinen Kontakt haben wollte, wird klar, als die Drohungen, die der neue Partner und seine Freundin von dem eifersüchtigen Ronny H. per Whatsapp und Facebook bekommen hatten, auszugsweise verlesen werden. Die mehrfachen Morddrohungen hatten die beiden bei der Polizei angezeigt. Der Freund ließ sich an jedem Morgen von einem Mitarbeiter zur Arbeit und abends wieder nach Hause bringen, weil er Angst vor Ronny H. hatte.
Der eifersüchtige Ronny H., der Weihnachten und Silvester allein verbracht und in dieser Zeit seine Ex-Freundin und ihren Partner mit Tausenden Anrufen belästigt hatte, ging am Abend des 3. Januar zum Probenraum des neuen Partners. Er wusste, dass dessen Band sehr wichtig für ihn ist. Er schlug ein Fenster ein und stieg in das Gebäude. Dort fand er Grillanzünder und versuchte, ein Klavier anzuzünden, denn im Internet hatte er Fotos gesehen, auf denen seine Kinder mit dem Freund an diesem Instrument zu sehen waren. Er versuchte vergeblich, in den eigentlichen Probenraum zu gelangen, zerstörte schließlich ein Fenster des Raums und setzte die Dämmung dahinter in Brand. Bald brannte der ganze Raum. Instrumente und Technik, aber auch Teile der Fassade wurden zerstört. Mindestens 30.000 Euro beträgt der Schaden. Nachdem die Polizei ihn verdächtigt hatte, stellte Ronny H. sich kurz darauf und gestand die Brandstiftung.
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Die psychiatrische Gutachterin bescheinigt Ronny H., der keinen Schul- und Berufsabschluss hat und nie erwerbstätig war, eine dissoziale Persönlichkeit. Er suche die Schuld für seine Probleme immer bei anderen und hätte einen starken Selbstbezug und viel Selbstmitleid. Es mangele ihm an Empathie. Er hätte aber keine geistigen Einschränkungen und sei deshalb grundsätzlich dazu in der Lage, sein Verhalten zu steuern.
Das Gericht hält Ronny H. zugute, dass er geständig war. Der Richter mahnt aber auch eindringlich, dass er sich aufgrund seiner Erkrankung dringend um psychologische Behandlung bemühen muss. Das Schöffengericht verurteilt Ronny H. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.