Von Anne Schicht
Der 84-jährige Karlheinz N. hat ein Gartengrundstück in Freital. Dort sei ein Fuchs unterwegs gewesen, der schon bei den Nachbarn und vor allem bei deren Hühnern immer wieder für Ärger gesorgt habe. „Da habe ich ein Tellereisen ausgelegt. Das kenne ich noch von DDR-Zeiten, da durfte man mit denen Marder und Füchse fangen“, so erinnert sich der Rentner am Amtsgericht Dippoldiswalde und gibt zu bedenken: „Ich wusste einfach nicht, dass das jetzt verboten ist. Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber so viel Geld zahlen zu müssen, ist schon ganz schön hart.“
Die Falle habe er extra in ein Fass gelegt, damit auch kein Kind aus Versehen reintreten könne. In die Falle habe er ein Ei gelegt, um den Fuchs anzulocken. Der hat sich überlisten lassen und das Tellereisen schnappte über seiner Schnauze zu. Mehr als zwei Stunden muss der Fuchs jämmerlich geschrien und sich gequält haben. Schließlich kam die Polizei und erschoss das Tier.
Richter lässt nicht mit sich verhandeln
Karlheinz N. erhielt später einen Strafbefehl wegen Tierquälerei und soll 30 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein: „Ich habe vier Töchter und sechs Enkelkinder", sagte der Mann. Gerade sei Weihnachten gewesen. "Wie soll ich das bezahlen“, fragte er den Richter.
Der ließ aber nicht mit sich verhandeln. Zwar dürfe man einen Fuchs fangen und auch sofort töten, aber nicht quälen. Die Anzahl der Tagessätze sei angemessen. Der Richter legte ihm ans Herz, den Einspruch zurückzuziehen.
Allerdings könne der Rentner seine Strafe in Raten abbezahlen. Das müsse er jedoch beantragen. Resigniert hob der Karlheinz N. die Schultern: „Die Großen lässt man laufen, die Kleinen müssen zahlen“, sagte er und zog seinen Einspruch zurück.
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