Freital will Elternbeiträge erstatten

Seit November herrscht in den meisten Freitaler Krippen, Kindergärten und Schulhorten kein normaler Betrieb mehr. Im besten Fall kam es zu verkürzten Öffnungszeiten, oft kam es aber zur Schließung kompletter Einrichtungen.
Die Folge: Eltern mussten ihre Kinder zu Hause betreuen, während sie dennoch die kompletten Kosten für den Kitaplatz bezahlen mussten. Nun will die Stadt Freital diese zu viel gezahlten Beiträge erstatten. Die Gelder werden zurückgezahlt beziehungsweise verrechnet. So hat es der Stadtrat jüngst beschlossen.
"Man muss sich mal in die Lage der Eltern versetzen, sie zahlen für eine Leistung, die sie nicht in Anspruch nehmen können", hatte Oberbürgermeister Uwe Rumberg zuvor appelliert. Diskussionen um den Beschluss gab es keine.
Seit Ende November kein regulärer Betrieb
Lediglich tauchte die Frage auf, in welcher Höhe sich die Rückzahlungen bewegen. Darauf konnte Martin Rülke, Leiter des Amtes für Soziales, Schulen und Jugend, keine Antwort geben.
Der Grund: Noch weiß keiner genau, wie lange sich die Situation noch hinzieht. Fest steht nur der Beginn. Seit dem 29. November 2021 herrscht eingeschränkter Regelbetrieb. "Das heißt, die Gruppen werden getrennt betreut, es gibt keine Vermischung", berichtet Rülke. Dafür sei jedoch mehr Personal notwendig.
Das hatte zur Folge, dass Öffnungszeiten eingeschränkt werden mussten. Dazu kam, dass manche Gruppen oder aber Einrichtungen wegen akuten Personalmangels oder aufgrund des Ausbruchs von Covid-19 komplett geschlossen werden mussten.
In der Elternbeitragssatzung ist jedoch nicht vorgesehen, den Beitrag einfach einzubehalten oder zu kürzen. Vielmehr handelt es sich um eine Zahlungsverpflichtung, unabhängig davon, wie oft das Kind tatsächlich die Kita besucht. So muss der Beitrag beispielsweise auch bei Urlaub oder Krankheit überwiesen werden.
Deshalb hat der Stadtrat nun pauschal beschlossen, die Elternbeiträge zurückzuzahlen. Das betrifft sowohl die städtischen Kitas als auch die Einrichtungen freier Träger. Das Geld dafür wird wohl aus der Stadtkasse kommen. Im Gegensatz zu den Lockdowns 2020 und Anfang 2021 sollen die Kommunen dafür keine Entschädigung vom Freistaat erhalten.