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Friedensrichter tritt zurück

Klaus Ahlrichs hat das Amt zwei Jahre länger ausgeübt, als geplant. Doch nun ergibt sich eine neue Situation.

Von Frank Korn
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Klaus Ahlrichs hat nach 13 Jahren seinen Rücktritt als Friedensrichter für Hartha erklärt.
Klaus Ahlrichs hat nach 13 Jahren seinen Rücktritt als Friedensrichter für Hartha erklärt. © Archiv/André Braun

Hartha. Klaus Ahlrichs macht Ernst. Der Harthaer Friedensrichter hat seinen Rücktritt bekannt gegeben. „Nach 13 Jahren im Amt soll nun wirklich Schluss sein“, sagt Ahlrichs. Er hat den Posten des Friedensrichters im Jahr 2006 übernommen und war 2011 bestätigt worden. Eine dritte Amtszeit habe er eigentlich nicht angehen wollen, doch weil es keine Bewerber gab, habe er sich bereiterklärt, weiterzumachen. 

„Nun gibt es aber offenbar einen Interessenten oder eine Interessentin. Deshalb war der Rücktritt problemlos möglich“, so Ahlrichs. Zugleich werde er seine Funktion im Vorstand des Landesverbandes der Schiedsmänner und -frauen in Sachsen niederlegen.

Ruhig und freundlich bleiben. Das war immer die Maxime von Klaus Ahlrichs. Bei den meisten Fällen, die er bearbeitet habe, sei es um Streitigkeiten unter Nachbarn gegangen. „Da stimmt der Abstand der Bäume nicht oder die Hecke wurde falsch gepflanzt“, sagte Ahlrichs. Doch auch Tiere, vor allem Hunde, die zu laut bellen, sind Anlass für einen Streit.

Bei den Grundstücksangelegenheiten dreht sich der Streit nicht nur um Sträucher und Bäume, sondern auch um Grenzen. „Zu DDR-Zeiten ist oft ohne Vermessung gebaut worden“, weiß Ahlrichs. Das führe dazu, dass die Gebäude teilweise auf das Nachbargrundstück ragen. „Ich erinnere mich an einen Fall, wo der Nachbar sein Haus teilweise abreißen musste“, sagt der Friedensrichter.

Die Stadt Hartha hat die ehrenamtliche Stelle des Friedensrichters/der Friedensrichterin neu ausgeschrieben. Die Bewerber sollten in der Stadt Hartha beziehungsweise in einem ihrer Ortsteile wohnen, zwischen 30 und 70 Jahre alt sowie nach der Persönlichkeit und den Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Allerdings sind einige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte, aber auch Polizei- oder Justizbedienstete ausgeschlossen. Genauere Informationen liefert das Sächsische Schieds- und Gütestellengesetz, in dem noch weitere Ausschlussgründe genannt sind.

Interessenten bewerben sich bis zum 31. Juli schriftlich mit folgenden Angaben: Name und Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Familienstand, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit und Beruf bei der Stadtverwaltung Hartha, Bau- und Ordnungsamt, Karl-Marx-Straße 32, 04746 Hartha. Weitere Informationen unter Tel. 034328 52133.