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Gesichts- und Bartpflege wieder erlaubt

Bei Gesichtsbehandlung und Rasur können Kunden keine Maske tragen. Deswegen müssen sich Kosmetiker und Frisöre besonders schützen.

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Eine Gesichtsbehandlung ist mit Maske nicht möglich. Deshalb müssen sich Frisöre und Kosmetiker vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus besonders schützen.
Eine Gesichtsbehandlung ist mit Maske nicht möglich. Deshalb müssen sich Frisöre und Kosmetiker vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus besonders schützen. © Pixabay

Dresden. Frisöre und Kosmetikstudios in Sachsen dürfen wieder Bartpflege und Gesichtsbehandlungen anbieten, wenn die Mitarbeiter dabei Schutzausrüstung tragen. Das teilt das sächsische Wirtschaftsministerium am Freitag mit. Am Montag konnten die Salons ihren Betrieb wieder aufnehmen, sogenannte "gesichtsnahe Dienstleistungen" waren aber zunächst verboten. Dazu zählt jede Form der Gesichtsbehandlung sowie Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege.

Beschäftige müssen bei diesen Tätigkeiten jetzt nicht nur eine Atemschutzmaske ohne Ausatemventil tragen, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden, sondern auch eine Schutzbrille oder Gesichtsschild, damit die Schleimhäute der Augen geschützt sind. "Das Tragen von Einmalhandschuhen ist ebenfalls eine grundlegende Anforderung", heißt es. 

Der befürchtete Sicherheitsabstand von 1,5 Metern muss nicht eingehalten werden. Auch braucht der Kunde bei der Behandlung im Gesicht keine Maske tragen. Anders verhält es sich bei Haarschnitten, wo die Kundschaft durchgängig Nase und Mund bedecken muss. (SZ/nr)

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