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Fünf Beispiele für Verschwendung

Öffentliche Verschwendung bleibt aus Sicht des Steuerzahlerbundes ein Problem - auch in Sachsen. Dabei muss es sogar nicht immer direkt um Steuergelder gehen.

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© dpa

Chemnitz. Taxifahrten von Asylbewerbern oder Millionen für Flughäfen: Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) listet fünf Fälle mutmaßlicher Steuerverschwendung aus Sachsen auf. Ein „Schildbürgerstreich besonderer Art“ sei dabei der vollautomatische Bahnübergang für den geplanten Radweg in Gelenau. Das mit bis zu 700 000 Euro und möglicherweise Fördergeldern errichtete Bauwerk nahe einem bestehenden Bahnübergang stehe momentan „allein in der Landschaft“, eine Perspektive gebe es nicht. „Ein klassisches Eigentor zu Lasten der Steuerzahler“, stellte der Verband vor Veröffentlichung des Schwarzbuches 2016 fest.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Dresden widersprach. Nach Angaben des Amtes wurde der Bau des Bahnübergangs in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn vorgezogen. Der Bauantrag für den Radweg solle 2017 eingereicht werden.

Bei öffentlicher Verschwendung geht es auch um Gebühren und Beiträge, hinter denen diese sich verberge, sagte der Vorstand des BdSt Sachsen, Thomas Meyer. So führten Mischfinanzierung und mehrere Projektträger zu Fehlinvestitionen, deren Folgekosten unterschätzt würden. Meyer sieht zudem eine Entfremdung zwischen Kommunen und Land. Er mahnt, die Finanzierungspraxis zu überdenken: „Das Reinredigieren führt zu mehr Missverständnissen und weniger Konsens im Sinne des Steuerzahlers.“

Als Beispiel nennt der BdSt die Bürgschaft des Freistaates für Ausfälle riskanter Papiere der ehemaligen Landesbank. Kurz vor der Pleite war sie an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) notverkauft worden. Die bis Ende 2015 überwiesene Summe von 1,45 Milliarden Euro für die Sachsen LB entspreche fast neun Prozent des Landeshaushalts, heißt es. Das Land sollte angesichts rückläufiger Passagierzahlen zudem das Konzept für die defizitären Flughäfen in Leipzig und Dresden überdenken, in die in den vergangenen Jahren zweistellige Millionenbeträge investiert wurden.

Ebenso in der Kritik stehen die Taxifahrten für Asylbewerber Ende 2015 für 51 000 Euro als „unrühmliches Beispiel für unzureichendes Verwaltungshandeln“ sowie das Geschäft mit den Flüchtlingen. So wird beanstandet, dass der Ansturm auch mit Hilfe privater Unternehmen gegen Millionenbeträge bewältigt wurde. „Es kann nicht im Sinne des Steuerzahlers sein, dass auf diesem Wege ein privater Geschäftszweig zu fast 100 Prozent finanziert wird und sich eine derartige Situation wiederholt“, schreibt der Steuerzahlerbund. (dpa)