Weißwasser
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Raser nach Unfall verurteilt

Ein schwerer Verkehrsunfall erschütterte im Herbst 2018 die Region. Jetzt stand der Verursacher vor Gericht.

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© Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Krauschwitz. Die Raserei über die Krauschwitzer Kreuzung B 156/S 123 (Geschwister-Scholl-Straße) vom 18. Oktober 2018 hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Nachts um 1.15 Uhr fuhr ein heute 34 Jahre alter BMW-Fahrer aus Bad Muskau bei einem Überholvorgang unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich mit ca. 135 km/h auf der Linksabbiegerspur geradeaus in die Kreuzung hinein und kollidierte mit einem Audi A6, der aus Richtung Krauschwitz kommend geradeaus Richtung Eiland die Kreuzung überqueren wollte.

Die zulässige Geschwindigkeit beträgt hier innerorts 50 km/h. Die Mitfahrenden im Audi wurden verletzt, der Sachschaden am Audi belief sich auf 28.000 Euro. Die Reparatur einer im Kreuzungsbereich beschädigten Laterne kostete 6.690 Euro.Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung saß der Bad Muskauer nun anwaltlich vertreten auf der Anklagebank des Amtsgerichts Weißwasser.Zum Sachverhalt konnte (oder wollte) er nicht viel sagen. Er sei selbst schwer verletzt worden, bewusstlos gewesen und ins Carl-Thiem-Klinikum Cottbus mit dem Rettungshubschrauber geflogen worden. Der Staatsanwalt warf ihm vor, durch grob fahrlässiges Verhalten den Unfall billigend in Kauf genommen zu haben. Amtsrichterin Sybille Adamsky unterstrich, dass auch nachts nicht gerast werden könne. Warum überhaupt gerast wurde, blieb offen.

Der geschädigte Audifahrer, ein polnischer Staatsangehöriger, der mit seiner Familie auf der Rückreise aus dem Urlaub kam, machte als Zeuge klare Angaben. Er war auf der untergeordneten Straße, die Ampelanlage ausgeschaltet. Vor der menschenleeren Kreuzung hielt er so gut wie an, schaute nach links und rechts und weil er niemanden sah, fuhr er in den Kreuzungsbereich hinein. Da erst sah er ein langes Licht, und dann krachte es auch schon. Die Frau des Zeugen und die Tochter mussten in das Krankenhaus Weißwasser verbracht werden, er selbst blieb an der Unfallstelle, hatte aber auch Prellungen. Durch den Aufprall wurde der den Unfall verursachende BMW an eine Straßenlaterne geschleudert und diese aus dem Boden gerissen. Die Personen aus dem überholten Pkw (ebenfalls ein BMW, Fahrer 39 Jahre alt) kamen dann zum Unfallort.

Dessen Fahrer erschien als Zeuge nicht vor Gericht, deshalb wurde das polizeiliche Vernehmungsprotokoll verlesen. Darin gab er an, der Angeklagte wäre vor ihm vor dem Blitzer Höhe Sportlerheim B 156 in Weißwasser und dahinter sehr langsam gefahren, deshalb habe er ihn überholt, danach verlor sich sein Licht im Rückspiegel. Plötzlich tauchte er beim Überholvorgang vor der Kreuzung wieder auf, er rauschte vorbei und dann knallte es. Der BMW des Angeklagten schleuderte mehrfach durch die Luft und dann gegen die Laterne. Die Polizei ließ der überholte Fahrer wissen (der angeblich mit 60 km/h fuhr), dass der Angeklagte ohnmächtig in seinem Auto lag und es ihm gelang, diesen rauszuholen und aufzüngelndes Feuer zu löschen.

Ein Überholter war auch zu schnell

So weit, so gut. Beim Staatsanwalt kam der Verdacht auf,  dass es sich um ein illegales Autorennen gehandelt haben könnte. Das verneinten die am Überholvorgang Beteiligten grundsätzlich. Erst nach einem Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten einigten sich alle darauf, ein solches Autorennen habe es zwar theoretisch geben können. Ob es so war? Das blieb während der Verhandlung erkenntnis-offen, spielte letztlich auch keine Rolle. 

Das Plädoyer des Staatsanwalts war dafür eindeutig. Das Geschehen ist schwerwiegend, die polnischen Bürger im Audi hätte es auch anders treffen können, wäre der Zusammenstoß nicht im Vorderbereich des Pkw passiert. Für den Angeklagten hatte der Unfall schwerwiegende gesundheitliche, private und berufliche Folgen. Bis heute. Er versicherte, daraus gelernt zu haben und zeigte sich im Nachhinein entsetzt über alle gutachterlichen Ermittlungen.Amtsrichterin Sybille Adamsky verurteilte den Raser wie vom Staatsanwalt beantragt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Bad Muskauer 1.000 Euro an die Verkehrswacht Görlitz zahlen. Sein Führerschein bleibt für weitere sieben Monate beschlagnahmt. (Jost Schmidtchen)

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