Bäume und Hecken schmücken viele Gärten. Doch oft sorgen sie für Ärger – denn mancher Baum steht direkt auf der Grundstücksgrenze. Um einen sogenannten Grenzbaum handelt es sich, wenn der Stamm am Bodenaustritt von der Grenze durchschnitten wird. Solange der Baum steht, gehört jedem Nachbarn der Teil des Baumes, der auf seinem Grundstück steht. Was eigentlich jedem einleuchtend sein sollte, ist in Paragraf 923 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
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