Zittau
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Gartenabfälle verbrennen verboten!

Die Stadt Zittau weist darauf hin, dass der Bioabfall nun ordentlich entsorgt werden muss. Bisher gab es noch Ausnahmen.

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Symbolbild.
Symbolbild. © imago/frank sorge

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist ab sofort generell untersagt. Das teilt die Stadt Zittau mit. Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung gilt nicht mehr. Die ermöglichte bislang das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober - unter bestimmten Voraussetzungen. Jetzt gelten die Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes. Genauso wie die Satzungen der Entsorgungsträger. Dem sind nun grundsätzlich die Bioabfälle zu überlassen, sofern private Haushalte sie nicht auf ihren Grundstücken verwerten - also beispielsweise kompostieren.

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