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Gartenabfall landet in der Sandgrube

Das Verbot, pflanzliche Abfälle zu verbrennen, hat negative Auswirkungen. Aber welche Alternative gibt es?

Von Cathrin Reichelt
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Symbolbild: Wohin mit den Gartenabfällen, wenn sie nicht verbrannt werden dürfen?
Symbolbild: Wohin mit den Gartenabfällen, wenn sie nicht verbrannt werden dürfen? ©  SZ/Archiv

Zschaitz-Ottewig. Als der Zschaitzer Bürgermeister Immo Barkawitz (parteilos) zwei prall gefüllte Säcke in der Sandgrube findet, vermutete er Tierkadaver darin. Doch zum Vorschein kommen Gartenabfälle.

Es sind die ersten Auswirkungen des neuen Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes, das im März in Kraft getreten ist. Danach ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten. Gleichzeitig hat der Entsorger angekündigt, die Preise für die Abgabe von Grünschnitt auf dem Wertstoffhof Hohenlauft zu erhöhen.

„Diese Entscheidung halte ich für überdenkenswert“, formuliert es ein Zschaitzer Einwohner während der Gemeinderatssitzung recht vorsichtig. Ein Gemeinderat nennt die Preiserhöhung im Zusammenhang mit dem Verbot schlichtweg „bekloppt“. 

Der Einwohner ist aber nicht zum Meckern in die Sitzung gekommen. Er hat auch einen Vorschlag: Gleichgesinnte Bürger könnten als gemeinnützige Vereinigung einen Komposthaufen anlegen. Der sollte umzäunt und verschlossen werden. Zu geregelten Öffnungszeiten könnte dort Grünschnitt abgegeben werden. Das würde Frust und Verdruss vermeiden.

Vom Grunde her findet der Bürgermeister die Idee gut. Aber sie ist nicht neu. Diese Überlegung habe es in Zschaitz schon einmal gegeben. Aber es sei schwer gewesen, ein geeignetes Areal zu finden. Auf gemeindeeigenem Land sei das nicht gelungen. Trotzdem habe die Gemeinde einen Versuch gewagt. Der sei allerdings schief gegangen. Neben Gartenabfällen seien auch Maschendrahtzaun, Schwellen und Ähnliches abgeliefert worden. Diese Materialien habe die Gemeinde dann auf eigene Kosten entsorgen müssen, so Barkawitz.

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