Merken

Gartenfeuer nicht erlaubt

Kleingärtner bringen in diesen Tagen ihre Parzellen in Ordnung. Laub und Äste sollten aber nicht verbrannt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Teilen
Folgen
© dpa

Wachau. Die Temperaturen steigen und damit auch die Lust auf Gartenarbeit: Umgraben, pflanzen, Laub zusammenrechen. Doch wohin mit den Grünabfällen? Anzünden ist keine gute Idee. Nach Angaben von Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU) ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Gemeinde Wachau grundsätzlich verboten. Wer ordnungswidrig handelt, riskiert eine Anzeige beim Umweltamt des Landratsamtes Bautzen, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde. Diese ist meistens mit einem Bußgeld verbunden. Auch für die Kosten eines verursachten Feuerwehreinsatzes muss der Verursacher aufkommen.

Kleingärtner in der Gemeinde Wachau müssen das Grüngut kompostieren, untergraben oder unterpflügen. Bieten sich diese Möglichkeiten nicht an, nehmen spezielle Sammelstellen die Pflanzenabfälle an. Die nächste Sammelstelle befindet sich in Grünberg, Langebrücker Straße 32. Sie wird von der Firma Humuswirtschaft betrieben. Die Abgabe ist allerdings kostenpflichtig. Auf vielen Grundstücken in der Gemeinde Wachau ist ein Verbrennen von Gartenabfällen ohnehin verboten. Denn der Abstand zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen muss mindestens einhundert Meter betragen. Grund sind eventuelle Behinderungen des Straßenverkehrs durch Qualm. Grundstücksbesitzer, die dagegen verstoßen, müssen mit einer Anzeige beim Umweltamt des Landratsamtes Bautzen und mit einem Bußgeld rechnen.

Gerade im Herbst sind immer wieder Verstöße zu beobachten. Dichte Rauchschwaden ziehen durch Kleingartenanlagen. Die Wachauer Feuerwehr musste bereits einige Male wegen Fehlalarm ausrücken. (SZ/td)