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Gastwirt soll als falscher Heilpraktiker Patienten therapiert haben

Seit mehr als fünf Jahren ermittelt die Justiz gegen einen 42-Jährigen. Der mutmaßliche Betrüger bestreitet alle Vorwürfe.

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© Gerald Hänel

Dresden. Der Betreiber des ehemaligen Gasthauses „Glückspilz“ im Altenberger Ortsteil Schellerhau steht seit Mittwoch vor dem Amtsgericht Dresden. Der 42-jährige Brandenburger soll sich zwischen 2009 und 2012 als Heilpraktiker ausgegeben und Patienten behandelt haben – ohne Zulassung. Marko P. weist sämtliche Vorwürfe entschieden zurück. Er sei im Juni 2012 nicht nur zu Unrecht für 100 Tage in Untersuchungshaft gewesen, die Ermittler hätten auch Beweismaterial genutzt, das rechtswidrig bei der Durchsuchung seiner Räume sichergestellt worden sei.

Oberstaatsanwalt Jens Hertel wirft dem Angeklagten unter anderem Körperverletzung, Betrug und Verstöße gegen das Heilpraktiker-Gesetz vor. Der 42-Jährige habe eine Naturheilpraxis betrieben und Patienten mit verschiedenen Therapien und fragwürdigen Mitteln behandelt. Ein Ehepaar habe sich nach Einnahme eines Mittels erbrochen. Weiter habe sich P. in Dresden als ehemaliger Strafrichter ausgegeben, um Menschen gegen Entgelt „zu helfen“. Ein säumiger Handwerker habe demnach eine Anzahlung über 7.000 Euro an das Finanzamt zunächst auf P.s Konto überweisen sollen. Außerdem soll P. ein gebrauchtes Auto gekauft, aber nicht bezahlt und dazu in einem Zivilprozess gelogen haben.

Marko P. bestreitet alle Vorwürfe. Er sei nie als Heilpraktiker aufgetreten, auch nicht als Jurist, wohl sei er früher als Schöffe am Landgericht Cottbus tätig gewesen. Er habe lediglich Gästen in seinem Hotel „Wellness-Massagen“ geboten. Er habe eine Heilpraktiker-Ausbildung privat in Dresden absolviert, allerdings nicht an der Prüfung teilgenommen. Auf die Frage einer Schöffin, wie er die Ausbildung bezahlt habe, sagte er, sie sei von der Arbeitsagentur finanziert worden. Der 42-Jährige verstrickte sich in Widersprüche, etwa, als ihm seine Internet-Seite vorgehalten wurde, auf denen verschiedene Therapien aufgelistet sind – und auf der sich der Angeklagte als Mitglied eines Heilpraktikerverbands ausgibt. Zwei Freunde, die seine Angaben bestätigen könnten, seien inzwischen verstorben, sagte der Angeklagte. Oberstaatsanwalt Hertel genervt: „Sie reden um den heißen Brei herum!“ Nach SZ-Recherchen gibt es Zeitungsanzeigen vom Mai 2009, in denen P. von Naturheilverfahren und Darmspülungen berichtet und laut denen er seit Jahren erfolgreich eine Praxis führe.

Eine Ermittlerin, die „zahlreiche Patienten- und Behandlungsakten“ bei P. entdeckt hatte, antwortete auf die Frage von Verteidiger Joachim Metzner, P.s Patienten seien zufrieden gewesen, wären aber nicht zu einem Heilpraktiker gegangen, der nicht qualifiziert ist. Am Freitag will das Gericht Geschädigte befragen. (SZ/lex)