Merken

Gedenkstättengesetz vor Änderung

Ministerin Stange willnun Gespräche mit den Verbänden der Opfer des Naziregimes führen.

Teilen
Folgen

Dresden. Im Streit über die Stiftung Sächsische Gedenkstätten will Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) nun doch das Gedenkstättengesetz ändern. „Nach den Reaktionen auf die Satzung bin ich überzeugt, dass wir ohne Gesetzesänderung nicht auskommen werden“, sagte sie am Freitag. Der Zentralrat der Juden und weitere vier Verbände von Opfern der Nationalsozialisten hatten 2004 ihre Mitarbeit in der Stiftung unter Protest aufgekündigt. Aus ihrer Sicht sind in der Satzung die Nazi-Verbrechen mit denen des DDR-Regimes gleichgesetzt. Die Ministerin plant nun Gespräche mit den Verbänden über eine Gesetzesänderung, sagte sie. Dabei solle aufgegriffen werden, was bereits in der Satzung umgesetzt worden sei.

Die Präambel der Stiftungssatzung war im Herbst 2007 geändert worden. Darin wird aus Sicht des Ministeriums zwischen Nazidiktatur und kommunistischer Herrschaft differenziert und die Einmaligkeit des Holocausts nicht relativiert. Notwendig sei nun auch im Gesetz eine Klarstellung, dass die Gedenkstättenarbeit keinerlei Gleichstellung der beiden historischen Perioden impliziere, sagte Stange. Auch dort müssten zwei historische Diktaturperioden beachtet werden, wobei Nationalsozialismus und Holocaust noch deutlicher herausgearbeitet werden müsse.

Die Ministerin rechnet mit einem schwierigen politischen Prozess, da eine Verständigung in der CDU/SPD-Koalition und mit den demokratischen Parteien im Landtag erforderlich sei, bevor der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werde. „Wenn der Gesetzestext den Landtag erreicht, darf es keine Auseinandersetzung zwischen den demokratischen Fraktionen geben“, sagt sie. Eine Änderung in der laufenden Legislatur werde fast nicht mehr machbar sein. „Aber wir müssen vor dem Wahljahr 2009 alles auf den Weg bringen.“ Das Thema dürfe nicht im Landtagswahlkampf missbraucht werden. (dpa)