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Gefechte um Leipziger Sushi-Fabrik

Nach dem plötzlichen Aus des Natsu-Werkes und dem Rauswurf aller 130 Mitarbeiter wird jetzt um faire Bezahlung gekämpft.

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© Foto: dpa

Von Sven Heitkamp 

Eigentlich klingt die Internetseite von „Natsu-Foods“ aus Neuss so freundlich. Der Lebensmittellieferant duzt seine Leser und erzählt fröhlich die Geschichte der beiden Brüder Tim und Tom Hörnemann, die sich aufmachten, täglich frisches Sushi, Salate und Sandwiches in den Supermarkt zu bringen. Doch die Kehrseite sieht anders aus: Ende Februar wurde der Produktionsstandort für Sushi-Happen in Knautnaundorf bei Leipzig von jetzt auf gleich dicht gemacht. Alle gut 130 Beschäftigten – darunter die meisten Kollegen aus Ungarn, Rumänien und Polen – verloren von einer Minute auf die andere ihren Job. Warum, ist bis heute nicht bekannt. Presseanfragen blieben unbeantwortet.

Inzwischen haben einige Mitarbeiter mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den Kampf aufgenommen. Denn ein paar Kollegen der „Shisu Vertriebs GmbH“ sind auch Gewerkschaftsmitglieder. Voriges Wochenende fand ein erstes Treffen mit mehr als 30 Betroffenen statt, am Freitag sei ein weiterer Termin mit Anwälten und Dolmetschern geplant, erzählt NGG-Regionalchef Jörg Most. Einige Mitarbeiter des Unternehmens hätten seit vielen Jahren in den Kühlhallen des Werks gearbeitet. Die meisten von ihnen bekamen wohl nur den Mindestlohn von zuletzt 9,19 Euro. Manche hatten Arbeitsverträge mit bis zu 48 Stunden in der Woche. Dennoch habe man ihnen gesagt, dass man künftig anderswo günstiger produzieren könne. Dabei wies der letzte Geschäftsbericht von Ende März 2018 noch einen Zuwachs bei Umsatz und Ergebnis aus.

Seither haben die Betroffenen vor allem Fragen, wie es weitergeht. Gibt es eine Sperrfrist beim Arbeitsamt, wenn man für 1000 Euro die vorgelegte Abwicklungsvereinbarung unterschrieben hat? Wo gibt es neue Jobs? „Wir versuchen zu retten, was noch zu retten ist“, sagt Most. Um eine Weiterbeschäftigung nach dem offiziellen Kündigungstermin zum 31. März 2019 könne es dabei nicht gehen. Wohl aber um eine faire nachträgliche Bezahlung, um Kündigungsfristen, die korrekte Abrechnung von Urlaubszeiten und Arbeitsstunden. Daher würden nun auch Klagen gegen einzelne Kündigungen eingereicht, um die Streitfragen gerichtlich klären zu lassen. „Wir kennen zwar solcherart Einzelfälle“, sagt Gewerkschafter Most. „Aber das man mit einer ganzen Belegschaft so umgeht, ist eine neue Qualität.“ Auf der Webseite der Natsu-Unternehmensgruppe aus Nordrhein-Westfalen klingt die Welt indes anders: „Für uns zählen verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln gegenüber Umwelt und Gesellschaft.“