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Geflügelschauen bleiben verboten

Über 35 tote Tiere wurden bisher auf die Vogelgrippe untersucht. Immer mehr Halter verstoßen gegen die Stallpflicht.

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© Archiv/André Braun

Von Maria Fricke

Region Döbeln. Zwischen 24 Stunden und drei Tage dauert es, dann gibt es Gewissheit: Verstarb der tote Vogel an Aviärer Influenza, kurz Vogelgrippe genannt, oder nicht? In 36 Fällen hat sich das Labor des Lebensmittelüber-wachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen in den vergangenen Wochen mit dem Thema beschäftigt. Bisher ohne positives Ergebnis, wie Cornelia Kluge, Sprecherin des Landratsamtes Mittelsachsen auf DA-Nachfrage mitteilte. Bei fünf Proben stand am Montagvormittag des Ergebnis der Untersuchung noch aus.

In ganz Deutschland gab es bis dahin über 580 positive Befunde, 33 davon bei gehaltenen Vögeln. Aus Sachsen sind bisher 15 erkrankte Wildvögel gemeldet worden. Neben zahlreichen Wildvögeln, wie Ente, Schleiereule, Habicht, Bussard und Falke wurden im Landratsamt auch Hausgeflügel wie Enten oder Strauße zur Untersuchung abgegeben. Das Geflügel stamme laut Cornelia Kluge aus dem gesamten Kreisgebiet.

Nach wie vor sind Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere in Ställen zu halten. Immer wieder spürt das Landratsamt Halter auf, die der Stallpflicht nicht nachkommen. Inzwischen sind der Behörde 29 Verstöße bekannt, so Kreissprecherin Cornelia Kluge. Wer erwischt wurde, wurde belehrt und aufgefordert, seine Tiere sofort in Ställen unterzubringen. „Außer in einem Fall wurde den Belehrungen und Aufforderungen auch umgehend nachgekommen“, sagt Kluge. Gegen den Halter, der trotz dessen der Pflicht nicht nachgekommen ist, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Verbunden mit der Stallpflicht ist auch die Absage der Geflügelausstellungen. „Es muss aufgrund der derzeit noch unveränderten Lage aufrechterhalten bleiben“, so Cornelia Kluge. Aus diesem Grund mussten beispielsweise die Rassegeflügelzüchter aus Leisnig und Umgebung ihre Ausstellung, mit der sie immer ins neue Jahr starten, absagen.