Von Helene Krause
Döbeln. Zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 23. Januar 2015 soll die Angeklagte einen Jugendlichen angestiftet haben, die Fensterscheiben der Wohnung ihres getrennt lebenden Ehemannes einzuwerfen. Außerdem soll sie ihn beauftragt haben, im Bahnhof in Waldheim eine Wand mit der Telefonnummer der neuen Freundin des Ehemannes zu besprühen.
Der Jugendliche, der öfter in ihrem Haus war, führte die Taten am 23. Januar 2015 aus. Doch er erzählte später dem Ehemann der Angeklagten davon. Der erstattete Anzeige. Jetzt musste sich die Ehefrau wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung vorm Amtsgericht Döbeln verantworten. Der Täter, der die Fenster einwarf und die Wand im Bahnhofsgebäude beschmierte, wurde wegen der Sachbeschädigung schon vor ein paar Wochen vom Amtsgericht Döbeln verurteilt.
„Ich war es nicht“, leugnet die Beschuldigte die Tat. Wortreich schildert sie, dass sie so etwas nie tun würde. Sie nennt Namen von zahlreichen Personen und erzählt Sachverhalte, die mit dem Fall nichts zu tun haben, sodass weder Richterin Marion Zöllner noch die Staatsanwaltschaft verstehen, was sie damit sagen will.
„Es lagen weder Steine noch andere Gegenstände in der Wohnung“, sagt der Ehemann in der Zeugenvernehmung. Das wertet er als Indiz dafür, dass jemand in der Wohnung war und den Stein oder den Gegenstand, mit dem die Fenster eingeworfen wurden, herausgeholt hat. Den Schlüssel für die Wohnung hatten nur er und seine Ehefrau. Der Jugendliche, der die Sachbeschädigung beging, sagt in der Zeugenvernehmung, dass er von der Angeklagten den Auftrag erhielt. Der Sohn der Angeklagten erklärt dagegen, dass er von den Äußerungen seiner Mutter nichts gehört hat. Trotzdem sieht das Gericht die Tat als erwiesen an. Richterin Marion Zöllner verurteilt die Angeklagte, die mehrfach vorbestraft ist, zu einer Geldstrafe in Höhe 35 Tagessätze zum 25 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.