Döbeln
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Geld für Schulstarter und Kinderbetreuung

Ab 1. August fallen Eigenanteile der Eltern weg.

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Symbolfoto © dpa

Döbeln/Freiberg. Zum 1. August treten neue Gesetze im sozialen Bereich in Kraft. Das Landratsamt informiert zu den Neuerungen. Sie betreffen das Bildungs- und Teilhabepaket, das BAföG oder die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung.

Alle Eltern, die Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen als Asylbewerber beziehen, haben ab 1. August einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung. Voraussetzung für die Antragsstellung beim Referat Kindertagesbetreuung und Förderung im Landratsamt Mittelsachsen ist, dass die betreffenden Familien ihren Wohnsitz im Landkreis begründen.

Ebenfalls ab August steigen die Leistungen für das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro und werden in den Folgejahren dynamisiert. Davon können beispielsweise Stifte, Schulranzen, Hefte oder eine Lern-App gekauft werden. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. 

Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe nicht unmittelbar gefährdet ist. Die monatliche Teilhabeleistung steigt von 10 Euro auf 15 Euro. Damit können die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel den Beitrag für Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. (DA/vt)

Antragsformulare, Informationen und Ansprechpartner: www.landkreis-mittelsachsen.de