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BGH prüft: Sind Kontogebühren für Bausparer zulässig?

Millionen Menschen setzen bei der Immobilienfinanzierung auf einen Bausparvertrag. Dafür können Gebühren anfallen. Verbraucherschützer sind überzeugt: Viele werden zu Unrecht kassiert.

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© Uwe Anspach/dpa (symbolbild)

Karlsruhe. In der ersten Phase ihres Bausparvertrags zahlen viele Kunden jährliche Gebühren - aber ist das überhaupt zulässig? Verbraucherschützer haben daran arge Zweifel. Um die Frage klären zu lassen, haben sie einen Musterfall vor Gericht gebracht. Am Dienstag wird am Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz verhandelt. Es ist möglich, dass es auch schon ein Urteil gibt.

Bausparen für eine Immobilienfinanzierung gliedert sich immer in zwei große Etappen: In der Sparphase zahlen die Bausparer einen Teil der vereinbarten Bausparsumme in monatlichen Raten selbst ein. Üblich sind 40 bis 50 Prozent. Nach der "Zuteilung" beginnt die Darlehensphase. Der Bausparer bekommt die gesamte Bausparsumme ausgezahlt und beginnt, den gewährten Kredit zu tilgen.

Jährliche Kontogebühren in der Darlehensphase hat der BGH schon vor einigen Jahren unter die Lupe genommen - und für unzulässig erklärt. Die Kunden würden dadurch unangemessen benachteiligt, urteilten die Karlsruher Richter 2017. Die bloße Verwaltung der Verträge sei "keine gesondert vergütungsfähige Leistung". Hier würden Kosten abgewälzt, die die Bausparkasse überwiegend in eigenem Interesse erbringe.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) meint, dass für die Sparphase nichts anderes gilt. Er hat die BHW Bausparkasse verklagt, die für jedes Konto ein Jahresentgelt von zwölf Euro verlangt.

Nach Informationen aus Branchenkreisen sind solche Gebühren in der Sparphase weit verbreitet. Sie können auch Kontogebühr oder Servicepauschale heißen und liegen bei 9 bis 24 Euro im Jahr.

Der Verband der Privaten Bausparkassen hält die Gebühren für rechtens. Schon das Bausparkassengesetz sehe Gebühren ausdrücklich vor, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Und es gebe auch eine Gegenleistung: "Eine ausreichende Zuteilungsmasse setzt eine entsprechende Steuerung des Bausparkollektivs voraus." Die Bausparkasse müsse "den richtigen Kompromiss zwischen stabilen und möglichst kurzen Wartezeiten finden", die Entwicklung laufend überwachen und gegebenenfalls rechtzeitig gegensteuern.

Mit den acht Landesbausparkassen gibt es bundesweit 18 Bausparkassen und knapp 24 Millionen Bausparverträge (Stand Ende 2021). Damit kommt rechnerisch auf jeden zweiten Haushalt mindestens ein Bausparvertrag. Allein im vergangenen Jahr wurden 1,4 Millionen neue Verträge geschlossen und mehr als 40 Milliarden Euro an Baugeldern ausgezahlt.

Im Verfahren gegen die BHW hatte das Oberlandesgericht Celle zuletzt den Verbraucherschützern Recht gegeben. Sollte der BGH dieses Urteil bestätigen, könnte dies branchenweite Auswirkungen haben. Der vzbv rechnet damit, dass Betroffene dann Erstattungsansprüche haben. Dabei sind üblicherweise Verjährungsfristen zu beachten. (Az. XI ZR 551/21) (dpa)