Leben und Stil
Merken

Pflichtteilsansprüche beim Erben: Sächsische Notare beantworten Ihre Fragen

Alle Fragen rund ums Erben beantworten Sachsens Notare bei SZ-Leserforen im September und Oktober in Dresden, Chemnitz und Bautzen.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen gibt es zahlreiche Fehlerquellen.
Bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen gibt es zahlreiche Fehlerquellen. © dpa-tmn

Die wenigsten Menschen beschäftigen sich gerne mit dem eigenen Tod. Gleichwohl ist es sinnvoll, die Verteilung des Nachlasses durch ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag selbst zu regeln. Denn die andernfalls greifende gesetzliche Erbfolge entspricht nur selten vollständig den Wünschen des Erblassers.

Grundsätzlich kann jeder seine Erben frei bestimmen und muss sich dabei nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Nur die in einer letztwilligen Verfügung benannten Personen werden dann Erben. Aber Vorsicht! Bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen gibt es zahlreiche Fehlerquellen. „Fast jeder hat zum Beispiel den Begriff Pflichtteil schonmal gehört. Doch die wenigsten wissen tatsächlich, was es damit auf sich hat“, sagt Tim Hofmann, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen.

Bei dem Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen Geldanspruch gegen den oder die Erben, und zwar in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Nicht immer kommt bei der Berechnung allein auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erbfalls an. So können unter bestimmten Voraussetzungen etwa auch Schenkungen, die zu Lebzeiten vorgenommen wurden, zu berücksichtigen sein.

Experte rät: frühzeitig mit Thematik auseinandersetzen

Gerade wenn der Nachlass überwiegend aus Immobilien, Wertgegenständen oder Unternehmensbeteiligungen besteht, können Wertermittlung und Auszahlung für die Erben zu erheblichen Schwierigkeiten führen. „Verfügen die Erben nicht über ausreichende liquide Mittel, sind sie oftmals gezwungen, ererbte Gegenstände wie eine Immobilie unfreiwillig oder zu ungünstigen Konditionen zu veräußern oder zu belasten,“ sagt Hofmann.

Was viele Menschen außerdem nicht wissen: „Selbst wenn sich alle Familienangehörigen einig sind, können Pflichtteilsansprüche unter Umständen gegen den Willen von Pflichtteilsberechtigten eingefordert und durchgesetzt werden, etwa von Sozialhilfeträgern, die für pflichtteilsberechtigte Kinder Leistungen erbracht haben.“ Hofmann rät daher, sich mit der Thematik frühzeitig auseinanderzusetzen, um den Erben spätere Probleme zu ersparen. (SZ)

Leserforum zum Erben

Wann entstehen Pflichtteilsansprüche? Wer ist pflichtteilsberechtigt? Gibt es Möglichkeiten, den Pflichtteil auszuschließen oder zu reduzieren? Wie kann ich Vorsorge treffen?

Diese und weitere Fragen werden beim Leserforum der Notarkammer Sachsen und der Sächsischen Zeitung beantwortet. Die Termine:

  • Mittwoch, 28.09.2022, 18:30 Uhr, im Haus der Kirche – Dreikönigskirche, Hauptstraße 23, 01097 Dresden.
  • Mittwoch, 05.10.2022, ab 18:30 Uhr, im Hotel Chemnitzer Hof, Theaterplatz 4, 09111 Chemnitz
  • Dienstag, 11.10.2022, ab 18:30 Uhr, in der Stadthalle „Krone“ Bautzen, Töpferstraße 16, 02625 Bautzen

Anmeldung telefonisch unter 0351/807270 oder per E-Mail an [email protected]. Gern können Sie Ihre Fragen zum Thema schon vorab per Mail schicken.