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Identitätsklau: Wenn Kriminelle auf Ihre Kosten shoppen gehen

Montag ein Inkassoschreiben in der Post, Mittwoch ein Mahnbescheid vom Gericht - wegen unbezahlter Rechnungen, obwohl man nichts bestellt hat. Was ist da los?

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Die persönlichen Daten im Internet sind für Kriminelle eine heißbegehrte Ware.
Die persönlichen Daten im Internet sind für Kriminelle eine heißbegehrte Ware. © Silas Stein/dpa

Hannover. Identitätsdiebstahl klingt kompliziert, ist es aber leider nicht. Betrügerinnen und Betrügern reicht oft schon ein echter Name mit zugehöriger Postadresse, um auf virtuellen Beutezug zu gehen, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

An die Daten gelangen die Kriminellen etwa über Phishing-Mails oder Online-Fallen mit gefälschten Angeboten, in die jemand tappt und ungewollt seine Daten preisgibt, erklären die Verbraucherschützer.

Danach läuft die Masche so ab: Der fremde Name wird samt gestohlener Anschrift für die Anmeldung in einem Onlineshop missbraucht. Anschließend bestellen die Täterinnen und Täter auf Rechnung, wobei die gestohlene Anschrift nur als Rechnungsadresse fungiert. Liefern lassen die Betrüger natürlich an eine andere Adresse.

Mahnungen bekommen nur die Täter

Bestellbestätigungen und Mahnungen wegen ausbleibender Zahlungen gehen per E-Mail an eine von den Kriminellen eingerichtete Adresse. Das Opfer erfährt erst etwas von dem Betrug, wenn Inkassoschreiben oder Mahnbescheide per Post an seine Adresse - die Rechnungsadresse - zugestellt werden.

Es kann aber auch sein, dass die Kriminellen ganze Datensätze mit gestohlenen Kontoinformationen von Onlineshops kaufen oder selbst mit erfolgreichen Hackerangriffen auf Onlineshops oder -marktplätzen erbeuten. Weil sie dann Benutzernamen und Passwörter bestehender Konten besitzen, ist der Warenbetrug noch einfacher.

Vor diesem Szenario schützt man sich am besten, indem man bei seinen Konten - wo immer möglich - die Zweifaktor-Authentisierung (2FA) aktiviert, rät die Verbraucherzentrale.

Anzeige nicht vergessen

Betrugsopfer sollten in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten. Das funktioniert nicht nur vor Ort, sondern etwa auch bei den Onlinewachen der Landespolizeien. Anschließend gilt es, sowohl Inkassounternehmen als auch Onlineshops schriftlich zu informieren und die Anzeige mitzusenden.

Zusätzlich sollte man dem Inkassomahnbescheid fristgerecht widersprechen und sich bei Auskunfteien wie Schufa oder Crif informieren, welche Eintragungen es im Zusammenhang mit dem Identitätsmissbrauch gibt beziehungsweise auch dort den Datenklau melden. (dpa)