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Ist dieser Lärm schon unzumutbar?

Wegen Baulärms von sich aus die Miete zu mindern, ist riskant. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt eine andere Strategie.

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Wenn vor der eigenen Haustür gebaut wird, ist das laut und nervig. Ob geplagte Mieter eine Mietminderung durchsetzen können, hängt – wie so oft – vom Einzelfall ab.
Wenn vor der eigenen Haustür gebaut wird, ist das laut und nervig. Ob geplagte Mieter eine Mietminderung durchsetzen können, hängt – wie so oft – vom Einzelfall ab. © K.-D. Gabbert/dpa

Von Monika Hillemacher

Da hat man jahrelang ruhig gewohnt, und nun das: Bagger machen das Nachbarhaus platt, ein Neubau wird hochgezogen. Vom ersten Tag an gibt es Dreck und Krach. Was bringen da Beschwerden?

Generell haben Bürger Baustellenlärm zu dulden. „Andernfalls müsste jede Bautätigkeit unabhängig von der Intensität des Lärms eingestellt werden, sobald sich jemand gestört fühlt“, sagt der Sprecher der Stadt Offenbach am Main, Fabian El-Cheikh. Die Kommune ist auch für die Bauaufsicht zuständig. An diese Behörde können Bürger sich mit Beschwerden wenden. Der Gesetzgeber gibt Bauherren und ausführenden Firmen außerdem Lärmschutzregeln vor. Maßgeblich sind dabei die Technische Anleitung (TA) Lärm und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz vor Baulärm.

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