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Wann Sie Ihre Miete mindern dürfen

Mängel wie Schimmel, Lärm und Rauch sind mit die häufigsten Streitthemen. Die Rechtslage hängt vom Einzelfall ab.

Von Kornelia Noack
 9 Min.
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Stimmt die Wohnungsgröße mit der im Mietvertrag vereinbarten Größe überein?
Stimmt die Wohnungsgröße mit der im Mietvertrag vereinbarten Größe überein? © Symbolfoto: Assmann/DPA

Etwa jedes fünfte Beratungsgespräch beim Mieterverein Dresden und Umgebung dreht sich um Mängel in der eigenen Wohnung. Über die Feinheiten der Rechtslage sprach die SZ mit Jurist Florian Bau, der die Mitglieder des Mietervereins berät.

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