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Muss ich meine Mietwohnung heizen?

Wegen der hohen Preise für Energie, überlegt so mancher Mieter, die Heizung dieses Jahr ausgeschaltet zu lassen. Doch ist das erlaubt, und wie wird Schimmel vermieden?

Von Angelina Sortino
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Die Deutschen müssen Energie sparen. Ein bisschen heizen sollte man aber selbst dann, wenn die Wohnung nur wenig genutzt wird.
Die Deutschen müssen Energie sparen. Ein bisschen heizen sollte man aber selbst dann, wenn die Wohnung nur wenig genutzt wird. © Jens Büttner/dpa

Eine warme Wohnung ist durch die Energiekrise zu einem Luxus geworden, den sich längst nicht mehr jeder leisten kann oder will. Besonders dann, wenn die Wohnung die meiste Zeit leer steht, wie im Fall von Pendler oder Menschen, die viel Zeit bei ihrem Partner verbringen.

Doch ist es überhaupt erlaubt, die Heizung einfach ausgeschaltet zu lassen? Welche Schäden könnten entstehen und wer muss diese bezahlen? Ein Überblick.

Muss ich meine Wohnung heizen?

Florian Bau, Rechtsberater beim Mieterverein Dresden und Umgebung, erklärt: "Der Mieter muss auf die Mietsache in zumutbarem Maße achtgeben." Dazu gehört laut Bau auch, die Wohnung ausreichend zu lüften und zu heizen.

Auf jeden Fall müsse ein Mieter dafür sorgen, dass keine Frostschäden entstehen. "Sofern die Wohnung mit einer Zentralheizung ausgestattet ist, müssen die Thermostate somit mindestens auf Frostschutz eingestellt sein", so Bau.

Darüber hinaus lässt sich die Rechtslage laut dem Berater schlecht verallgemeinern. Je kühler die Temperatur in der angemieteten Wohnung ist, umso häufiger muss diese belüftet werden, um Schimmelbildung vorzubeugen. Aber: "Das gilt nur dann, wenn in der Wohnung die Luftfeuchtigkeit zunimmt zum Beispiel durch die Anwesenheit von Personen oder Pflanzen."

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Darf mein Vermieter kontrollieren, ob ich heize?

Vermieter brauchen einen guten Grund, wenn sie eine vermietete Wohnung betreten wollen. "Allein der Wunsch, zu überprüfen, ob der Mieter die Mietsache sorgsam behandelt, reicht dazu grundsätzlich nicht aus", sagt Florian Bau. Der Vermieter braucht deshalb konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr besteht, dass die Wohnung durch den Vermieter stark beschädigt wird.

"Im Übrigen dürfen Verbrauchswerte von Heizkostenverteilern, welche fernablesbar sind, nicht zur Kontrolle des Mieterverhaltens herangezogen werden", so Bau. Diese Werte dürfen ausschließlich gespeichert und verwendet werden, um Heiz- und Warmwasserkosten innerhalb des Hauses aufzuteilen.

Wer haftet bei Schäden durch Kälte?

Wenn der Mieter die Wohnung nicht angemessen beheizt hat, haftet er laut dem Rechtsberater für die dadurch entstandenen Schäden. Bei einem Gerichtsverfahren muss der Vermieter aber beweisen, dass der Mieter nicht ordentlich geheizt hat.

Was kann ich tun, damit meine Wohnung nicht schimmelt?

Schimmel entsteht, wenn die Luftfeuchtigkeit in einem Raum zu hoch ist. Ob diese zu hoch ist, können Mieter mit einem Hygrometer messen. Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40 und 60 Prozent betragen.

So beugen Sie eine zu hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmel vor:

  • Auch eine unbewohnte Wohnung oder leere Zimmer leicht heizen.
  • Nach dem Duschen das Fenster im Bad öffnen.
  • Regelmäßig Lüften, vor allem im Schlafzimmer.
  • Möbel nicht dicht an Außenwände stellen.

Was Sie tun können, wenn es in der Wohnung schimmelt, lesen Sie hier: Schimmel in der Wohnung: So wird man ihn los