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Neues Gesetz erleichtert Vorsorge

Am 1. Januar 2023 soll ein neues Notvertretungsrecht in Kraft treten.

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© Symbolfoto: dpa

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass Angehörige und Ehepartner im Notfall medizinische Entscheidungen für sie treffen können. Das ist bislang jedoch nicht der Fall. Liegt keine entsprechende Vorsorgevollmacht vor, wird auch bei Verheirateten vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt.

Das könnte sich bald ändern. Am 1. Januar 2023 soll das neue Notvertretungsrecht in Kraft treten. Darin ist festgelegt, dass ein Ehepartner für den anderen Entscheidungen der Gesundheitsvorsorge treffen kann, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist.

Das Gesetz soll aber nur für die Vertretung in bestimmten Gesundheitsangelegenheiten und nicht in Vermögensfragen gelten. Außerdem muss nach Ablauf von sechs Monate in jedem Fall ein Betreuer bestellt werden. Insofern empfiehlt die Notarkammer Sachsen auch weiterhin eine notarielle Vorsorgevollmacht, damit am Ende nicht fremde Menschen entscheiden.

Alle Fragen dazu können Leser beim SZ-Telefonforum am Mittwoch, dem 7. September, zwischen 14 und 16 Uhr stellen. Notare erklären dort kostenfrei, was bei Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung zu beachten ist:

  • Dr. Nadine Uhlig, Notarin in Dresden, 0351/48642805
  • Dr. Raphael Ehrlich, Notar in Lichtenstein/Sachsen, 0351/48642806
  • E-Mail: Schicken Sie Fragen auch bis 7. September, 13 Uhr, an [email protected]