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Rentenversicherung lohnt nur noch für „Schildkröten“

Laut Verbraucherzentrale macht eine extrem hohe Lebensdauer viele Verträge unrentabel.

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© Symbolfoto: Christin Klose/dpa

Wer eine private Rentenversicherung hat, muss im Schnitt mindestens 95 Jahre alt werden, damit sich der Vertrag rentiert. Kunden der Allianz müssen sogar ein Alter von 125 Jahren erreichen. Bei den Anbietern Standard Life, Gothaer und Volkswohlbund müssen Kunden über 110 Jahre alt werden. Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg bei der Überprüfung von 128 Verträgen verschiedener Anbieter ermittelt.

Die Verbraucherschützer hatten untersucht, wie alt Versicherte werden müssen, damit sie den bis zum Renteneintritt angesparten Betrag in voller Höhe als monatliche Rente ausgezahlt bekommen. „Die Werbeaussage der Versicherer, nur sie würden ein Langlebigkeitsrisiko abdecken, ist zwar richtig. Wenn aber die durchschnittliche Lebensdauer so absurd hoch angesetzt wird, kann man die Versicherungen nur Schildkröten empfehlen“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Laut Statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes aktuell 78,6 Jahre, einer Frau 83,4 Jahre. Je höher nun die angenommene Lebensdauer der Versicherten ist, umso geringer fällt die gezahlte monatliche Rente aus. „Die Versicherer profitieren also unangemessen zulasten der Kunden“, so Klug.

Rentenversicherer garantieren eine bestimmte Rentenhöhe bis zum Lebensende. Die ergibt sich aus dem sogenannten Rentenfaktor. Der bestimmt, wie viel Rente im Monat pro 10.000 Euro Kapital ausgezahlt wird. Beispiel: Wer am Ende der Laufzeit ein Guthaben von 100.000 Euro hat, erhält mit einem Rentenfaktor von 30 eine monatliche Rente von 300 Euro.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hätten vor einigen Jahren die Rentenfaktoren bei einigen Anbietern bei über 40 gelegen. In den vergangenen Jahren seien sie stetig gesunken. „Bei der Mehrzahl der geprüften Fälle liegen die Rentenfaktoren inzwischen unter 30“, sagt Klug. Dabei zeige sich: Je jünger der Vertrag ist, desto schlechter ist der Rentenfaktor. „Bei Verträgen mit Abschlussdatum ab 2016 gibt es kaum noch Rentenfaktoren über 30.“ Hinzu kommt, dass die Versicherer oft die Höhe des Rentenfaktors nicht vertraglich zusichern. Sie können ihn daher während der Laufzeit senken, ohne dass die Versicherten sich dagegen zur Wehr setzen können.

Die Auswirkungen einer eventuellen Verzinsung des Angesparten ab Renteneintritt und die Auswirkung der Inflation hat die Verbraucherzentrale in ihrer Auswertung nicht berücksichtigt. (rnw/kno)