Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Heizkostenverordnung soll Mieter zu einem sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anregen. Stattdessen entpuppt sie sich als Kostenfalle. Denn Vermieter müssen ihre Mieter nun monatlich über deren Verbrauch an Heizenergie informieren. Die dafür anfallenden Kosten können sie als Betriebskosten umlegen. Und die summieren sich, wie SZ-Recherchen belegen.
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