Leben und Stil
Merken

Arbeitnehmer, Rentner, Familien: So viel Geld mehr bringt 2023

Nicht nur Arbeitnehmer haben 2023 oft mehr Netto vom Brutto. Auch für Rentner und Familien gibt es mehr Geld. Ein Überblick.

 8 Min.
Teilen
Folgen
Familien und Rentner können sich 2023 auf mehr Geld freuen.
Familien und Rentner können sich 2023 auf mehr Geld freuen. © Canva (Symbolfoto)

Von Kornelia Noack und Horst Biallo

Das neue Jahr bringt viele finanzielle Entlastungen und Vorteile. Vor allem Familien und Rentner dürfen sich 2023 über mehr Geld freuen.

Aber auch Azubis und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor bekommen bald mehr Geld.

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Steuerfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab Januar von 10.347 Euro auf 10.908 Euro. Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern stehen 21.816 Euro zu. Beschäftigte müssen deshalb weniger Steuern zahlen, das Nettoeinkommen fällt höher aus. Besonders profitieren Gutverdiener.

Wer mit Steuerklasse I oder IV monatlich brutto 7.000 Euro verdient, kommt – ohne weitere steuerliche Absetzbeträge – auf ein monatliches Plus von 82 Euro. Zum Vergleich: Bei einem monatlichen Brutto von 2.000 Euro beträgt das Monats-Plus nur 16 Euro (siehe Tabelle).

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im nächsten Jahr erst ab 62.810 Euro fällig. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Besonders profitieren Gutverdiener.
Besonders profitieren Gutverdiener. © Biallo.de

Bei den Sozialversicherungen wird es dagegen etwas teuer. So steigt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum Beispiel von 2,4 auf 2,6 Prozent. Zusammen mit den Abgaben für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung müssen Beschäftigte im kommenden Jahr 20,225 Prozent des Bruttoeinkommens entrichten. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommen 0,35 Prozentpunkte hinzu.

Bei den Sozialversicherungen wird es etwas teuer.
Bei den Sozialversicherungen wird es etwas teuer. © Biallo.de

Kindergeld

Ab Januar können sich Eltern auf monatlich 250 Euro pro Kind freuen. Bislang erhielten sie für das erste und zweite Kind 219 Euro, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Eltern, die bereits Kindergeld erhalten oder den Antrag dafür erfolgreich gestellt haben, müssen nichts unternehmen – die Beträge werden automatisch angepasst und 2023 in der neuen Höhe ausgezahlt.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt und liegt nun für jeden Elternteil bei 3.012 Euro, für Ehepaare bei 6.024 Euro je Kind. Gleich bleibt der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Er beträgt 1.464 beziehungsweise 2.928 Euro. Insgesamt ergeben sich damit Freibeträge in Höhe von 4.476 Euro für Alleinerziehende und für beide Eltern von 8.952 Euro. Auf diese Summe vom Einkommen werden keine Steuern fällig.

Aber: Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen. Das Finanzamt wählt automatisch die vorteilhaftere Variante. Die Freibeträge lohnen sich vor allem für Besserverdiener.

Kinderzuschlag wird leicht erhöht

Die Leistung, die Alleinstehende und Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld beantragen können, wird leicht erhöht. Bislang erhalten Eltern pro Kind 229 Euro im Monat. Ab Januar sind es monatlich 250 Euro je Kind. Für Familien, die den Kinderzuschlag beziehen, wird die Auszahlung automatisch angepasst.

Neu ist auch: Auf Dauer und nicht nur für das erste Jahr des Bezugs wird nur „erhebliches Vermögen“ bei der Bedürftigkeit geprüft. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus zählt nicht dazu, ebenso Geldvermögen bis zu 40.000 Euro für den ersten Haushaltsangehörigen und 15.000 Euro für jedes weitere Familienmitglied.

Alleinerziehende profitieren zusätzlich vom sogenannten Entlastungsbetrag. Er wird um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben. Dieser Betrag gilt für das erste Kind. Für jedes Weitere kommen 240 Euro hinzu.

Unterhalt steigt deutlich

Trennungskindern steht laut Düsseldorfer Tabelle, die auch in Sachsen gilt, deutlich mehr Unterhalt zu – je nach Alter des Kindes und Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils zwischen 41 und 118 Euro monatlich. Auch der Selbstbehalt wurde erhöht. Er steigt auf 1.370 Euro für Erwerbstätige und 1.120 Euro für Nichterwerbstätige. Der Bedarfssatz der Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, klettert von 860 Euro auf 930 Euro.

Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren haben zudem einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn die Unterhaltszahlungen ausbleiben. Auch dieser steigt. Unterm Strich gibt es – je nach Alter des Kindes – ein Plus zwischen 11 Euro und 44 Euro im Monat. Die Leistung muss beim örtlichen Jugendamt beantragt werden.

Mehr zum Thema lesen Sie hier: Der Unterhalt steigt ab Januar in Sachsen deutlich

Rentner können mit mehr Geld rechnen

Rentner können ab Juli mit mehr Geld rechnen. In Ostdeutschland soll die gesetzliche Rente um gut 4,2 Prozent steigen und in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent.

Die exakte Höhe wird erst im Frühjahr festgelegt. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Spätestens ab Juli 2024 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet.

Hinzuverdienst für Rentner

Gehen ältere Beschäftigte früher in Rente und verdienen noch etwas hinzu, mussten sie bislang darauf achten, bestimmte Grenzen nicht zu überschreiten. Ansonsten wäre die Rente gekürzt worden. Diese Hinzuverdienstgrenze wird abgeschafft. Wer frühzeitig in Rente geht, darf künftig so viel neben der Rente verdienen, wie er will.

Für alle, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, bleiben Hinzuverdienstgrenzen bestehen. Bei voller Erwerbsminderung darf man ab Januar 17.823,75 Euro verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, muss die Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro beachten.

Besteuerung der Rente: Das sind die Änderungen 2023

Wer 2023 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar steigt der steuerpflichtige Anteil von 82 auf 83 Prozent. Somit bleiben nur noch 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei.

Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich. Im Jahr 2005 lag er noch bei 50 Prozent. Im Jahr 2040 werden die Renten komplett steuerpflichtig sein.

Mehr zum Thema: Steuererklärung für Rentner jetzt noch einfacher

Betriebsrente: Freibetrag steigt

Wer gesetzlich versichert ist und Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge bezieht, muss darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Seit 2020 gibt es jedoch einen Freibetrag, bis zu dem diese Beiträge entfallen. Dieser steigt von monatlich 164,50 auf 169,75 Euro. Die Freigrenze für die Pflegeversicherung beträgt ebenfalls 169,75 Euro. Hier gilt aber: Wird diese überschritten, ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig.

Altersvorsorge: Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich

Beschäftigte können ihre Rentenbeiträge ab Januar voll von der Steuer absetzen – bis zum Maximalbetrag von 26.527,80 Euro. Bei Verheirateten sind es 53.056 Euro.

Zudem erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigt in den neuen Bundesländern von 6.750 auf 7.100 Euro im Monat. Für den Teil des Bruttogehalts, der darüber liegt, werden keine Rentenbeiträge fällig.

Sparerpauschbetrag erhöht sich ab Januar 2023

Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden müssen grundsätzlich versteuert werden. Allerdings sind Gewinne und Erträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Dieser Sparerpauschbetrag erhöht sich ab Januar von 801 Euro im Jahr auf 1.000 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind es 2.000 Euro.

  • Scholz will Sparer steuerlich entlasten

Laut Sächsischem Finanzministerium werden bereits erteilte Freistellungsaufträge prozentual erhöht. Eine Anpassung sei daher nur erforderlich, wenn eine andere Verteilung des Freistellungsvolumens als bisher gewünscht wird.

Krankenkassen werden teurer

Für viele wird ab Januar die Krankenversicherung teurer. Bislang haben 48 der aktuell 97 gesetzlichen Kassen in Deutschland eine Beitragserhöhung angekündigt. Die größte Kasse in Sachsen, die AOK Plus, erhöht ihren Gesamtbeitrag von 15,8 auf 16,1 Prozent vom Bruttoeinkommen, die IKK classic von 15,9 auf 16,2 Prozent, die DAK Gesundheit von 16,1 auf 16,3 Prozent. Die Techniker Krankenkasse wird ihren Beitragssatz von 15,8 Prozent stabil halten. Die Barmer bleibt bei 16,1 Prozent, die Knappschaft bei 16,2 Prozent.

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- versicherung steigt von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge fällig, alles darüber ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt an. Wer monatlich mehr als 5.550 Euro brutto verdient, kann sich zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung entscheiden.

Mindestlohn steigt

In vielen Branchen gibt es ab dem 1. Januar mehr Geld. Auch für Beschäftigte in der Altenpflege bringt 2023 höhere Mindestlöhne – zum 1. Mai und noch mal zum 1. Dezember. So steigt der Stundenlohn für Pflegefachkräfte ab Mai von 17,10 Euro auf 17,65 Euro und ab Dezember auf 18,25 Euro.

Außerdem gibt es für Altenpfleger mehr Urlaub. Laut Verbraucherzentrale gibt es für Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus neun Tage mehr.

Azubis erhalten mehr Vergütung

Angehende Azubis dürfen sich über mehr Geld freuen. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es mindestens 620 Euro monatlich (bisher 585 Euro). Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge – 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Lehrjahres. Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.

Midi-Jobs

Die Verdienstgrenze steigt. Midi-Jobber müssen erst ab einem Verdienst von 2.000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Bislang lag die Grenze bei 1.600 Euro.