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Steuererklärung für 2021: Mit diesen Tipps geht sie schnell und einfach

Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Wie bekomme ich möglichst viel Geld zurückerstattet? Wann lohnt sich der Gang zum Steuerberater? Alle Fragen und Antworten zur Steuererklärung für 2021.

Von Kornelia Noack
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Die Vordrucke für die Steuererklärung 2021 gibt es beim Finanzamt oder online. Doch nicht alle dürfen noch die Papierform wählen.
Die Vordrucke für die Steuererklärung 2021 gibt es beim Finanzamt oder online. Doch nicht alle dürfen noch die Papierform wählen. © Philipp von Ditfurth/dpa

Eine Steuererklärung abzugeben gehört nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen der meisten Deutschen. Deshalb fragen sich viele Steuerzahler, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen.

"Eigentlich sollten Steuerzahler sich diese Frage gar nicht stellen", sagt Sigurd Warschkow vom Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. "Denn die allermeisten von ihnen können mit einer Steuererstattung rechnen." 273 Euro haben Beschäftigte in Sachsen 2021 im Schnitt vom Finanzamt zurückbekommen.

Ob also Pflicht oder freiwillig - eine Steuererklärung zu erstellen kann sich für jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler lohnen. Einige Personen müssen aber eine Steuererklärung abgeben und haben deshalb nicht die Wahl.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Etwa 50.000 Arbeitnehmer in Sachsen waren im vergangenen Herbst noch von Kurzarbeit betroffen. Sie alle sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2021 verpflichtet. Denn Kurzarbeitergeld gilt ebenso wie Kranken-, Mutterschafts-, Eltern-, Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung. Das Kurzarbeitergeld selbst wird zwar nicht besteuert. „Es wirkt sich aber indirekt aus, weil es den Steuersatz für das restliche Einkommen erhöht“, sagt Steuerberater Kay Friedrich aus Chemnitz. Anzugeben ist das Kurzarbeitergeld in der Anlage N, Zeile 28.

Wer nur Gehalt bekommen hat, muss keine Steuererklärung machen. Wer jedoch 2021 mehrere Arbeitgeber parallel hatte oder zusätzlich Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt hat, ist zur Abgabe verpflichtet.

Auch wenn Eheleute Lohn erhalten haben und einer mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, müssen die Unterlagen eingereicht werden. Ebenso gilt das für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende.

Rentner müssen tätig werden, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Er liegt für das Jahr 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro, für Verheiratete bei 19.488 Euro.

Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine rät, diese Pflicht ernst zu nehmen. Die Finanzämter würden alle Fälle nacharbeiten. „Das kann manchmal zwei bis drei Jahre dauern. Aber wer dann aufgefordert wird, eine Steuererklärung nachzureichen, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Verbandes. Das können neben einem Verspätungszuschlag auch Zinszahlungen sein.

In Kürze:

  • Online statt Papier wählen und Steuerprogramme nutzen

  • Belege für die Steuererklärung das ganzjährig sammeln

  • Unterlagen für die Steuererklärung bereitlegen und gut vorbereiten

  • Neue Freibeträge kennen

  • Ausreichend Zeit für die Steuererklärung nehmen

  • Corona-Bonus prüfen

  • Arbeit zu Hause richtig absetzen

  • Abgabefrist für die Steuererklärung kennen und bei Zeitproblemen rechtzeitig reagieren

  • Wann braucht es einen Steuerberater?

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