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Überbrückungsmöglichkeiten - Umlaufvermögen

Die kurzfristige Finanzierung des Umlaufvermögens in Unternehmen ist auf verschiedene Arten möglich.

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© PR: pixabay / PublicDomainPictures

Für die Überbrückung dieser immer wieder auftretenden Liquiditätsengpässe arbeiten Unternehmen aus fast allen Branchen mit ihrer Haus- und Geschäftsbank zusammen. Auch gute Beziehungen zu Lieferanten und Geschäftspartnern sind für kurzfristige Finanzierungen optimal, hier sind beispielsweise eine Verschiebung der sonst üblichen Zahlungsziele eine Möglichkeit finanzielle Engpässe etwas zu entschärfen. Die Betriebs-, Handels- oder Überbrückungskredite sind in verschiedenen Varianten erhältlich.

Kurzfristige Darlehen bieten die Banken mit niedrigen Zinsen an

Die Betriebsmittel wie Rohstoffe, Waren, aber auch Löhne oder Gehälter können selbstverständlich auch mit einem kurzfristigen Darlehen finanziert werden. Auch kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern oder die Miete für die Betriebsstätte kann vorübergehend mit einem Kredit bezahlt werden. Dies ist über die Haus- und Geschäftsbank, aber auch über ein fremdes Institut oder eine Onlinebank möglich. Anders als der Kontokorrentkredit ist ein Darlehen durch niedrigere Zinsen günstiger. Mit der vorab wählbaren Laufzeit und der Rückzahlung in gleichmäßigen Raten ist das Darlehen außerdem sehr gut planbar. Die Liquidität des Unternehmens bleibt erhalten. Die Zinsen für das Darlehen kann der Steuerberater bei der jährlichen Steuererklärung des Unternehmens geltend machen.

Kurzfristige Finanzierungen sind mit einem Kontokorrentkredit möglich

Eine der bekanntesten Formen für einen Betriebsmittelkredit ist der sogenannte Kontokorrentkredit. Ähnlich dem Dispositionskredit für Privatpersonen wird bei dieser Finanzierungsart ein gewisser Kreditrahmen auf dem Geschäftskonto eingeräumt, der immer bei Bedarf abgerufen werden kann. Das Volumen des Kreditrahmens ist von der Bonität des Unternehmens abhängig und kann jederzeit von der Bank oder auch vom Kreditnehmer angepasst werden. Wie bei einem Dispositionskredit verlangt die Bank bei einem Kontokorrentkredit ebenfalls einen höheren Zinssatz. Zusätzlich wird monatlich eine Pauschale für die Bereitstellung des Kredits abgerechnet, die sich an der Höhe des Kreditrahmens orientiert. Durch diese erhöhten Kosten ist eine Finanzierung der Betriebsmittel mit dieser Art von Kredit nur für kurzfristige Liquiditätsengpässe geeignet.

Für den Antrag bei der Bank werden verschiedene Unterlagen benötigt

Für Unternehmer gilt beim Beantragen von Betriebsmittelkrediten, dass sie ausreichende Kreditsicherheiten für die benötigte Kreditsumme anbieten müssen. Dies können Bürgschaften durch Dritte, eine Grundschuld oder Hypothek, Pfandrechte an beweglichen Sachen oder auch Forderungsabtretungen sein. Welche Sicherheit die Bank verlangt, ist immer von der Bewertung des Unternehmens und auch von der Höhe des Kredits abhängig. Für die Überprüfung der Bonität muss der Unternehmer einen Kreditantrag ausfüllen. Die Banken verlangen außerdem die letzten zwei oder drei Jahresabschlüsse sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Aktuelle und vollständig geführte Summen und Saldenlisten müssen oftmals auch eingereicht werden. Sollte der Jahresabschluss des Vorjahres noch nicht erstellt ist, muss die BWA und die Summen und Saldenlisten bis zum 31.12. des Jahres eingereicht werden. Bei einer Finanzierung durch eine Fremdbank werden auch Kontoauszüge des Geschäftskontos verlangt. Selbstverständlich holt die Bank auch eine Schufa-Auskunft ein. Dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Auch Lieferanten und Geschäftspartner gewähren Unternehmen oftmals Kredite

Eine Sonderform des Betriebsmittelkredits ist der sogenannte Handels- oder Lieferantenkredit. Bei dieser Art des Kredits gewährt der Lieferant dem Unternehmer zum Beispiel für Rohstoffe oder auch für Waren einen frei vereinbarten Zahlungsaufschub. Der Unternehmer erhält von seinem Lieferanten eine Rechnung, in der das Zahlungsziel vereinbart ist. Wird die Rechnung vor Ablauf der Zahlungsfrist beglichen, gewähren viele Lieferanten den sogenannten Skonto. Skonti werden gleich vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur K. Brückner.