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Überraschende Wende im Streit um Prämiensparverträge

Sachsens Verbraucherzentrale reicht eine Musterklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden ein. Doch nicht alle gekündigten Sparer können mitklagen.

Von Andreas Rentsch
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Neunter Streich: Die Verbraucherzentrale Sachsen reicht eine Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden ein.
Neunter Streich: Die Verbraucherzentrale Sachsen reicht eine Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden ein. © dpa

Gibt es bald die erhofften Zinsnachzahlungen für gekündigte Prämiensparer der Sparkasse? Zumindest für einige Kunden der Ostsächsischen Sparkasse Dresden könnte dieses Ziel ein Stück näher gerückt sein. So jedenfalls interpretiert die Verbraucherzentrale Sachsen die neuesten Entwicklungen.

Juristin Claudia Neumerkel erklärt im Interview den unerwarteten Sachstand - und warum sie und ihre Kollegen dennoch eine Musterfeststellungsklage gegen das Geldinstitut einreichen.

Frau Neumerkel, ist die Verbraucherzentrale nicht bald durch mit ihren Musterklagen gegen sächsische Sparkassen?

Es ist tatsächlich schon die neunte Klage, die wir auf den Weg bringen. Wobei die gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden eine besondere sein wird.

Warum?

Zu einen, weil die Ostsächsische die größte Sparkasse in Sachsen ist. Zum anderen, weil deren Verantwortliche am Freitag überraschend eine Teilanerkenntnis der von uns abgemahnten Punkte abgegeben haben.

Was genau hat die Sparkasse anerkannt?

Wir wollten feststellen lassen, dass die verwendeten Zinsanpassungsregeln unwirksam sind. Die Sparkasse hat teilweise anerkannt, dass dies so ist. Unter anderem hat sie die in Prämiensparverträgen enthaltene Klausel "Die Spareinlage wird variabel, zur Zeit mit … Prozent verzinst" als unwirksam akzeptiert. Weiterhin wurde eingeräumt, dass die Verjährung der betroffenen Verträge erst mit Ende der Vertragslaufzeit beginnt. Drittens wird die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden zum Zinssatz und zum sogenannten Zinsabstand anerkannt.

Claudia Neumerkel ist Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Claudia Neumerkel ist Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. © Verbraucherzentrale Sachsen

Was folgt aus dieser Anerkenntnis?

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