Jedes Jahr sind rund 200.000 Kinder in Deutschland von Trennung und Scheidung betroffen. Viele Familien finden einen gemeinsamen Weg aus der Krise, um ihren Kindern den bestmöglichen Kontakt zu Vater und Mutter zu erhalten. Doch immer häufiger kommt es auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Und je länger sie dauern, umso erbitterter werden sie geführt. Deshalb hat der Gesetzgeber gefordert, dass Sorge- und Umgangsrechtsverfahren spätestens einen Monat nach Antragstellung beginnen. 2008 dauerten solche Prozesse im Schnitt sieben Monate. Ziel der damaligen Familienrechtsreform war es, diese Verfahren zu verkürzen.
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