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Von Starthilfe bis Insolvenzrecht - Corona-Hilfen

Ein Ende der Corona-Pandemie ist nicht in Sicht. Trotz sinkender Fallzahlen hält die Politik größtenteils an den verordneten Corona-Schutzmaßnahmen fest.

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© PR: pexels / Polina Tankilevitch

Lockerungen des Lockdowns sind nur vereinzelt zu finden. Aufgrund der wirtschaftlichen Krise sind viele Selbstständige und Angestellte weiterhin auf Hilfe angewiesen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt die Wirtschaftshilfen Angepasst und optimiert. Dem stark in Mitleidenschaft gezogenen Kulturbetrieb wird „Neustarthilfe“ versprochen.

Optimierung bei Wirtschaftshilfen für November und Dezember vereinbart

Hinsichtlich der Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember hat das Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Bundesländern Optimierungen vorgelegt. Damit einher geht ein Wahlrecht für Unternehmen beim Beantragen entsprechender Hilfen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einer Pressemitteilung bestätigt, können Betriebe durch den neuen EU-Rahmen wählen, welcher Beihilferahmen beim Antrag zugrunde gelegt wird. „So erfordert beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung keine Verlustnachweise mehr, sondern ermöglicht auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne“, heißt es in der Meldung. Neben der Schadensausgleichsregelung können Unternehmen ihre Anträge auf die Kleinbeihilfenregelung und De-minimis-Verordnung sowie die Fixkostenhilferegelung stützen.

Durch die Anhebung der Förderhöchstgrenzen auf 10 Millionen Euro beim Fixkostenhilferahmen beziehungsweise auf 1,8 Millionen Euro beim Kleinbeihilferahmen erweitert sich der Förderspielraum. Die Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe sei mit bis zu einer Million Euro Fördervolumen laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gut angelaufen. In der Summe seien bislang über fünf Milliarden Euro ausgezahlt worden. Für Anträge mit großem Volumen von mehr als einer Million Euro sollen die Antragstellungen spätestens Mitte März beginnen.

Bis zu 7.500 Euro für das erste Halbjahr 2021

Um die Kulturbranche zu unterstützen, haben Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit Monika Grütters – Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – ein zusätzliches Modul zur Überbrückungshilfe III vereinbart. Es sieht für kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten eine Finanzspritze für das erste Halbjahr 2021 von maximal 7.500 Euro vor. Mit der Starthilfe wollen die Verantwortlichen diejenigen unterstützen, die mit der kulturellen Unterhaltung ihren Lebensunterhalt verdienen und während der Corona-Krise besonders stark unter den wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen leiden.

Details zu Überbrückungshilfe III des Bundes, steuerlichen Erleichterungen, Garantien und weiteren Optionen hat die Bundesregierung in einer Themensammlung zu den Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie arrangiert.

Finanzielle Hilfe für Privatpersonen

Der Erhalt von Arbeitsplätzen steht auf der Agenda des politischen Rettungsplans ganz oben. Dennoch haben viele Haushalte die Grenzen der Belastbarkeit längst erreicht. Während Lockdown und Kurzarbeit weiter nach Durchhaltevermögen verlangen, macht die Krise einen kritischen Blick auf die Finanzen unumgänglich. Angesichts der Tatsache, dass die wirtschaftliche Entwicklung derzeit schlecht abschätzbar ist, gewinnt der effiziente Umgang mit Erspartem an Bedeutung. Riskante Geldanlagen sind für viele in Zeiten der Corona-Pandemie keine Option. Stattdessen stehen Stabilität und Existenzsicherung im Vordergrund. Mangelt es an Erfahrungen am Finanzmarkt, gestaltet sich die Auswahl an bedarfsgerechten Produkten zum Vermögensaufbau überaus schwierig. Unterstützung versprechen dahingehend sogenannte Robo-Advisor – digitale Vermögensverwalter beziehungsweise auf Algorithmen basierende Systeme, die den klassischen Finanzberater ablösen und die professionelle Vermögensverwaltung auch Kleinanlegern zum kleinen Preis zugänglich machen. Robo-Advisor können von verschiedenen Anbietern in Anspruch genommen werden. Im Robo-Advisor Vergleich eines Magazins für digitale Finanzthemen finden Interessenten entsprechende Informationen und Angebote. Über die Suchmaske lassen sich bedarfsgerechte Lösungen gezielt ermitteln, um die hart angesparten Rücklagen möglichst sinnvoll anzulegen.

Verfahrensdauer der Privatinsolvenz verkürzt

Ist aufgrund der Corona-Krise kein Vermögen mehr übrig, das sich verwalten lässt, kann die Privatinsolvenz eine legitime Lösung sein. Im Rahmen der gerichtlichen Schuldenregulierung bauen Privatpersonen ihre Schulden geregelt ab und profitieren dank Restschuldbefreiung nach wenigen Jahren von einem schuldenfreien Neustart. Auch dahingehend hat die Bundesregierung im Rahmen des Krisenbewältigungspakets gehandelt: Während die Restschuldbefreiung vor der Pandemie erst nach spätestens sechs Jahren erfolgte, wurde die Verfahrensdauer inzwischen auf drei Jahre gekürzt. Die neue Regel gilt rückwirkend für alle Verbraucherinsolvenzverfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.

Welche Hilfspakete die Regierung außerdem auf den Weg gebracht hat, um die Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzudämmen, lässt sich der Internetpräsenz des Deutschen Gewerkschaftsbunds entnehmen. In der Übersicht finden Beschäftigte alle Infos von Kurzarbeit und Homeoffice bis Kinderbetreuung und Steuern.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur I. Lekscheid.