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Was sich im Mai für Verbraucher ändert

Im Mai treten Änderungen für Verbraucher in Kraft: Familien wird der Corona-Kinderbonus ausgezahlt, WhatsApp-Nutzer müssen neuen Bedingungen zustimmen.

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Der Messengerdienst erzwingt die Datenweitergabe an Facebook.
Der Messengerdienst erzwingt die Datenweitergabe an Facebook. © Catherine Waibel/dpa-tmn

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will mit einer Gesetzesänderung den Jugendschutz "aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert" bringen. Am 1. Mai tritt die Änderung in Kraft. Erwachsene und Heranwachsende sollen künftig besser aufgeklärt werden und sich besser schützen können. Online-Anbieter will die SPD-Politikerin strenger in die Verantwortung nehmen.

Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzudämpfen, können sich zudem Eltern im Mai über einen einmaligen Zuschuss zum Kindergeld freuen.

Die Änderungen zum 1. Mai im Überblick:

Auszahlung Kinderbonus

Den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen Eltern, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro.

Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

Familien können sich auf die Auszahlung des Corona-Kinderbonus freuen.
Familien können sich auf die Auszahlung des Corona-Kinderbonus freuen. © Felix Kästle/dpa

Corona-Zuschlag für Empfänger von Grundsicherung

Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.

Jugendschutz im Netz

Ab 1. Mai gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und sexueller Anmache im Internet bewahren soll. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen. Künftig vorgeschrieben sind ferner einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgeformt werden. Sie kann laut Familienministerium "in letzter Konsequenz" Bußgelder gegenüber den Anbietern verhängen.

Mehr Geld für Maler und Lackierer

Vom Tag der Arbeit an steigt der Mindestlohn für Maler und Lackierer in Westdeutschland auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro. Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro. Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht.

WhatsApp-Nutzer müssen neuen Datenschutzregeln zustimmen

Nach längerem Hin und Her müssen WhatsApp-Nutzer am 15. Mai den neuen Nutzungsbedingungen der App zustimmen. Dies ist Voraussetzung, um die App weiter nutzen zu können. Eigentlich sollte das Update bereits im Februar auf die Nutzer zukommen. Nach viel Kritik verschob WhatsApp sein Vorhaben vorerst. WhatsApp wollte die Zeit nutzen, um falsche Informationen und Missverständnisse rund um das Update auszuräumen.

Laut WhatsApp geht es bei den Änderungen vor allem darum, bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen. An der sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der Chat-Inhalte nur für die teilnehmenden Nutzer, aber nicht einmal für WhatsApp selbst im Klartext sichtbar sind, werde nicht gerüttelt. Es sei auch keine erweiterte Datenweiterleitung an Facebook vorgesehen. Außerhalb der EU fließen einige WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten - allerdings bereits seit dem Jahr 2016. (SZ/dpa)

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