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Wenn der Staat den Anwalt zahlt

Wer für einen Rechtsstreit nicht genug Geld hat, kann finanzielle Unterstützung beantragen. So funktioniert es.

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Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, gewährt der Staat Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, gewährt der Staat Beratungs- und Prozesskostenhilfe. © Symbolfoto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Von Viola Rüdele und Kornelia Noack

Kündigung, Zoff ums Erbe, Unterhaltsstreit oder Ärger um Hartz IV: Wer sein Recht durchsetzen möchte, braucht oft einen langen Atem – und vor allem Geld. Anwalt, Sachverständige und Prozessgebühren müssen bezahlt werden. Menschen, die sich das nicht leisten können, gewährt der Staat Beratungs- und Prozesskostenhilfe. In Sachsen haben im vergangenen Jahr 25.864 Personen einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt. 22.688 davon wurden nach Angaben des sächsischen Justizministeriums bewilligt. Und so läuft es ab:

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