Merken

Geldstrafe für Pitbull-Halter

Der Kampfhund schnappte plötzlich zu, als ein geistig behinderter Mann mit ihm spielen wollte.

Teilen
Folgen
© Symbolbild: dpa

Von Sandro Rahrisch

Ein Pitbull, der nur kurz in den Arm schnappt – das hätte auch anders ausgehen können. Als Sebastian S. der Hündin begegnet, trägt sie weder einen Maulkorb noch ist sie angeleint. Der geistig behinderte Junge will mit ihr spielen und packt die Kampfhündin immer wieder an der Schnauze. Offenbar weiß er gar nicht, wie unberechenbar die Tiere von einer Sekunde auf die andere reagieren können. Doch er macht solange weiter, bis die Hündin genug hat von den ruppigen Streicheleinheiten – sie schnappt zu.

Wegen Körperverletzung musste sich Hundebesitzer Patrick D. gestern vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. „Er hat sie geärgert, da hat sie ihn gezwickt“, sagte er. Wunden hätte er danach aber nicht sehen können. Die Kratzer und Blutergüsse am linken Arm und Bein, die Sebastian S. seinem Arzt später zeigt, schrieb das Gericht jedoch dem kurzen Angriff zu. „Halter müssen ihre Hunde im Griff haben, das gilt besonders bei Kampfhunden“, klagte die Staatsanwältin an. Weil er wusste, dass das Opfer geistig behindert ist, hätte er den jungen Mann eindringlicher warnen müssen, dass er den Hund nicht an die Schnauze fassen darf, gestand der Verteidiger ein. Probleme hätte das Tier zuvor nicht gemacht, auch nicht, wenn Kinder dabei waren. Dass die Wunden eher oberflächlich sind, hielt ihm der Richter gestern letztlich zugute. „Aber Sie hätten eher einschreiten müssen. Da hätte mehr passieren können.“

1 000 Euro Strafe muss der Besitzer, der auch wegen Schwarzfahrens mit der Straßenbahn vor Gericht stand, zahlen. An der Behauptung des Opfers, der Hundehalter hätte einen Tag nach dem Unfall mit einem Faustschlag auf die Anzeige reagiert, hatte das Gericht erhebliche Zweifel. Sebastian S. konnte sich gestern zunächst überhaupt nicht mehr an den Hundeangriff erinnern, behauptete er. Später sagte er, er wolle nicht darüber sprechen. Seine ehemalige Betreuerin erzählte, dass es öfter vorgekommen sei, dass der Dresdner Erinnerungslücken vortäuschte, möglicherweise aus Angst vor den Folgen, wenn er aussagt. Der Hundehalter beteuerte jedenfalls, nicht zugeschlagen zu haben. „Ich habe ihn auch nicht bedroht, nur angesprochen“, sagt er. Das Gericht glaubte ihm.