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Geldstrafe für Todesdrohung

Nach dem Austritt aus der NPD fühlt sich ein Mann permanent verfolgt. Zwei Bekannte zeigt er mehr als 100-mal an.

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Von Helene Krause

Schon vor der Verhandlung gegen den 38-jährigen Mann aus Penig war den Anwesenden klar, dass es keine normale Verhandlung werden würde. Der große, kräftige Angeklagte schrie herum, fühlte sich von Polizei und Ordnungsamt belogen und betrogen und behauptete, dass schon des Öfteren in seine Wohnung eingebrochen worden wäre. Zwei Bekannte habe er bereits mehr als 100-mal angezeigt. Diese beiden sollen mehrfach nachts mit ihren Mopeds um den Wohnblock, in dem er in Penig wohnt, gefahren sein. „Es war so laut, dass ich nicht schlafen konnte“, erklärt er. Auch bedroht sollen die Leute ihn schon haben und sogar geschlagen und mit einem Messer verletzt. Als Grund für die Taten gab er an, dass daran sein Austritt aus der NPD schuld sei. „Seit ich dort ausgetreten bin, terrorisieren sie mich“, erklärte er vor Gericht.

Weil der Angeklagte sich von den vermeintlichen nächtlichen Ruhestörungen der beiden Mopedfahrer belästigt fühlte, ging er zum Ordnungsamt und wollte die Ruhestörer anzeigen. Die Mitarbeiterin überprüfte die Sache. Weder Nachbarn noch Hausbewohner hatten den nächtlichen Lärm gehört. Weil sich außer dem Angeklagten niemand gestört fühlte, sah die Mitarbeiterin des Amtes von einer Anzeige ab. Das sagte sie dem Beschuldigten, als der am 20. August 2013 erneut auf das Ordnungsamt kam und eine weitere Anzeige erstatten wollte.

Daraufhin rastete der Mann aus. „Ich besorge mir eine Waffe und bringe alle um“, soll er geschrien haben. Mit „alle“ meinte er die beiden vermeintlichen Ruhestörer. Nachdem er eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes an eine Wand gedrängt hatte, bezogen die Angestellten die Drohung auf sich. „Wir hatten vor ihm Angst“, erklärte eine der Mitarbeiterinnen als Zeugin vor Gericht. Die Angestellten riefen den Bürgermeister und die Polizei. Daraufhin floh der Mann aus dem Rathaus.

Doch das nützte ihm nichts. Er erhielt einen Strafbefehl wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Er sollte eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro zahlen. Gegen den Strafbefehl ging er in Einspruch. Der Fall landete vor Gericht.

Zum Tatvorwurf befragt, äußerte sich der Angeklagte nicht. Statt dessen schimpfte er lautstark auf die Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes und auf die beiden ehemaligen Kumpane, die nachts ständig um seinen Häuserblock fahren und ihn nicht schlafen lassen würden. Auch bei der Zeugenbefragung schrie er ständig dazwischen. Sein Verteidiger erklärte dazu, dass sein Mandant an einer psychischen Störung leide. Ein vor einiger Zeit eingeholtes Gutachten sollte das bestätigen. In dem werden dem Beschuldigten eine Intelligenz unter dem Normbereich und eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, aber keine multiple Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Sein Rechtsanwalt plädierte auf Einstellung des Verfahrens wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit. Doch damit waren weder Richter René Stitterich noch Staatsanwalt Marcus Schori einverstanden.

Beide sahen den Tatbestand der Anklageschrift bestätigt. Während Staatsanwalt Schori für eine Geldstrafe von 300 Euro plädierte, verurteilte Richter Stitterich den Beschuldigten zu 25 Tagessätzen zu zehn Euro. In dem Urteil wurde die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten berücksichtigt. In der Urteilsbegründung appellierte Stitterich eindringlich an den Angeklagten, seine Medikamente weiterhin einzunehmen. „Sie steigern sich in etwas hinein. Wenn Sie die Medikamente nicht mehr nehmen, dann kann es irgendwann eskalieren.“ Eine ärztliche Behandlung wegen seiner psychischen Probleme hatte der Angeklagte vor einiger Zeit abgebrochen. „Ich bin gesund“, erklärte er in der Verhandlung. „Ich brauche die Medikamente nicht.“