Von Helene Krause
Der 19-Jährige wirkt recht unbeholfen. Zur Verhandlung ist er mit seiner Mutter und seinem Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Fischer aus Döbeln gekommen. Vorgeworfen wird ihm der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Am 20. Juli 2013 fuhr der Angeklagte, um abzukürzen, mit seinem Hyundai bei Mügeln über eine Baustelle. Eine Polizeistreife beobachtete das. Die Beamten fuhren ihm hinterher. Auf ihrem Einsatzfahrzeug blinkte der Schriftzug „Stop! Polizei!“. Doch anstatt stehenzubleiben, gab der Beschuldigte Gas. Die Beamten jagten dem Hyundai nach. In der Döbelner Straße in Mügeln setzte der Flüchtige sein Auto gegen einen Baum. Die Polizisten befahlen ihm, auszusteigen und die Hände auf das Autodach zu legen. Doch der Ostrauer rannte davon. Erst als einer der Beamten die Waffe zog und „Halt! Stehenbleiben oder ich schieße!“, rief, blieb er stehen und ließ sich festnehmen.
„Haben Sie sich überlegt, was die Polizisten gedacht haben?“, fragt Staatsanwalt Klaus Stefan während der Verhandlung. „Die wollten Sie kontrollieren und Sie hauen ab.“
Als Grund für sein seltsames Verhalten gibt der Beschuldigte an, dass er, als er die Beamten hinter sich sah, Panik bekommen hätte. „Ich sah nur die Scheinwerfer. Ich hatte Chaos im Kopf. Meine Freunde hatten mich versetzt und mit meiner Freundin hatte ich Streit. Es war mir alles egal.“
Wegen seines Frustes soll er gegenüber den Beamten mehrfach Selbstmordabsichten geäußert haben. Daraufhin waren die Polizisten der Meinung, dass er sein Auto in der Absicht, sich zu töten, gegen den Baum gesteuert habe. Bei der Kollision mit dem Baum zog er sich keine Verletzungen zu. Nur das Fahrzeug wurde beschädigt.
Weil der Angeklagte, der bisher nicht vorbestraft ist, die Tat gesteht, werden die Zeugen, die beiden Polizeibeamten, die den Beschuldigten stellten, ungehört entlassen. Das Gericht stellt das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Der Angeklagte muss in drei Monatsraten 300 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.