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Geldstrafe nach Abzocke im Reiterhof

Reitlehrerin Yvonne Henker aus Großerkmannsdorf war einer Betrügerin auf die Schliche gekommen. Jetzt hat das Gericht eine Entscheidung getroffen.

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© Thomas Drendel

Von Thomas Drendel

Großerkmannsdorf. Gerechte Strafe für Pferde-Betrügerin Melanie D. Sie stand jetzt in Bautzen vor Gericht. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 3 000 Euro. Die junge Frau hatte versucht, der Reitanlage Großerkmannsdorf ein krankes Pferd anzudrehen.

Yvonne Henker, Leiterin des beliebten Pferdehofes, war im Internet auf den Araber-Wallach Mashal gestoßen. 2 800 Euro kostete das Tier. Es sollte als Reitpferd für die Schüler in Großerkmannsdorf dienen. Für die Reitlehrerin war das ein akzeptables Angebot. Sie fuhr zur Verkäuferin, sah sich Marshal an, stellte aber nichts Auffälliges fest. Nach drei Wochen wurde ihr klar, dass etwas mit dem Tier nicht stimmen konnte. Es begann zu lahmen. Ein Anruf der Vor-Vorbesitzerin brachte dann Klarheit. Sie hatte vom Verkauf gelesen und auch davon, dass es zum Reiten genutzt wird. „Sie klärte mich dann über die Krankheit von Marshal auf“, sagt Yvonne Henker. Bei ihm war das Kissing Spines-Syndrom, eine Wirbelsäulenerkrankung, diagnostiziert worden. Dabei sind Wirbel entzündet und verursachen starke Schmerzen. „Diese Tiere dürfen nicht geritten werden. Wegen der Schmerzen kann das Pferd scheuen und den Reiter abwerfen. Gerade bei Reitschülern ist das sehr gefährlich“, sagt die Großerkmannsdorferin. Über die Erkrankung existierte sogar ein Attest. Das war aber Yvonne Henker vorenthalten worden. „Wir sind bei dem Kauf vorsätzlich betrogen worden“, sagt sie.

Nicht der einzige Fall

Als sie die Verkäuferin auf die Krankheit ansprach, forderte sie das Pferd zurück und wollte den Kaufpreis erstatten. „Damit waren wir aber nicht einverstanden. Sie hätte sicherlich versucht, das Tier an einen anderen Interessenten ein weiteres Mal zu verkaufen. Wir wollten dem Leiden des Pferdes ein Ende setzen und es angemessen behandeln.“ Die Reitanlage bot an, Mashal für 800 Euro zu kaufen. Die Verkäuferin sollte also 2 000 Euro zurückzahlen. Als sie das ablehnte, erstattete Yvonne Henker Anzeige. Ähnlich ist es offenbar einer Frau aus Norddeutschland ergangen. Auch sie hatte ein überteuertes Pferd gekauft. In beiden Fällen muss Melanie D. das zu viel verlangte Geld zurückzahlen. Das ist inzwischen geschehen. Schon im Mai war vom Gericht ein Strafbefehl über die 3000 Euro erlassen worden. Dagegen hatte die junge Frau Einspruch eingelegt. Jetzt gab es erneut eine Verhandlung. Das Ergebnis: Melanie D. zog ihren Einspruch zu dem Strafbefehl zurück und akzeptiert die Zahlung der 3000 Euro. Allerdings kommt diese Summe nicht den geprellten Reitern zugute. Nach Angaben von Markus Kadenbach, Direktor des Amtsgerichts in Bautzen, wird das Geld der Staatskasse überwiesen. Es kommt dann der Allgemeinheit zugute. Allein 2017 verteilten die Gerichte im Kreis Bautzen auf diese Art mehr als 100 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine. So gingen beträchtliche Summen beispielsweise an Tierschutzvereine.