Rammenau. Erst feiern, danach noch betrunken hinters Steuer: Für einen 26-jährigen Bautzener endete im Dezember des vergangenen Jahres die Heimfahrt an einer Leitplanke auf der A 4 bei Rammenau. Statt auf die Polizei zu warten und die Unfallstelle abzusichern, machte sich der junge Mann anschließend einfach zu Fuß aus dem Staub. Doch damit nicht genug: Der 26-Jährige befand sich pikanterweise gerade auf Hafturlaub. Jetzt hat er sich deshalb vor dem Bautzener Amtsgericht verantworten müssen. Angesichts der Vorwürfe war zunächst eine erneute Gefängnisstrafe in Betracht gekommen. Doch am Ende verurteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Dirk Hertle den Mann nur zu einer Geldstrafe.
Der 26-Jährige war im September 2013 vom Dresdner Landgericht wegen der Einfuhr von Drogen zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Seinen Freigang hatte er genutzt, um übers Wochenende in Dresden zu feiern. Die Rückfahrt wollte er eigentlich als Beifahrer mit einem Kumpel antreten. Doch der war offenbar schon früher verschwunden. Also klemmte sich der Angeklagte selbst hinter das Lenkrad. Ein Vorgehen, das er vor Gericht bereute. Ebenso wie die Fahrerflucht. Immerhin hatte er sich bereits kurze Zeit später deshalb bei der Polizei gestellt.
Der junge Mann war allerdings nicht nur wegen Fahrerflucht, sondern auch wegen fahrlässiger Gefährdung des Verkehrs angeklagt worden. Denn die auf der Fahrbahn verstreuten Trümmerteile des Unfallautos hatten auch nachfolgende Fahrer gefährdet. Wegen der Reue, aber auch der Tatsache, dass der junge Mann in Kürze eine Meisterlehre bei einem Bäcker anfangen will, entschied sich das Gericht gegen eine erneute Haftstrafe und verurteilte den deutschen Staatsbürger zu 120 Tagessätzen zu je zehn Euro. Aus den gleichen Gründen hatte das Landgericht in Dresden die Gefängnisstrafe bereits im April zur Bewährung ausgesetzt. (SZ/sko)