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Gericht arbeitet Plünderung auf

Ein Zittauer muss sich nun wegen Diebstahls nach dem Brand vor zwei Jahren in der Dresdner Straße verantworten.

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© SZ-Archiv/Christian Essler

Von Jens-Rüdiger Schubert

Zittau. Die Plünderung nach dem Brand vom 20. Januar 2016 in der Dresdner Straße 19 in Zittau hat nun ein juristisches Nachspiel: Ein 43-jähriger Zittauer ist von der Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls angeklagt worden. Gegen ihn wird seit Mittwoch vor dem Amtsgericht Görlitz verhandelt.

In der Januarnacht vor mehr als zwei Jahren war bei einer 82-jährigen im zweiten Obergeschoss ein Brand entstanden. Die Löscharbeiten und die starke Rauchentwicklung hatten die Wohnungen des Hauses zwischenzeitlich unbewohnbar gemacht. Alle Bewohner mussten vorübergehend aus dem Gebäude raus und bei Verwandten unterkommen. Es bestand die Gefahr, dass sich der Brandherd noch einmal entfacht.

Die damaligen Mieter hatten allein schon durch den Brand, durch die Löscharbeiten und vor allem auch durch die Rauchentwicklung eine Menge ihres Eigentums verloren. Darüber hinaus mussten einige Mieter feststellen, dass sie obendrein auch noch bestohlen wurden. In der Zeit vom 25. Januar bis zum 26. Januar hatten sich Fremde Zugang zu einigen Wohnungen verschafft. Dabei nutzten es die Diebe aus, dass das Haus unbewohnbar und verlassen war. Und der Zugang wurde ihnen auch nicht gerade schwer gemacht: Die Haustür war nicht verschlossen und konnte mit leichten Druck geöffnet werden. So gelangten die Diebe ungehindert in das Haus, um weitestgehend ungestört Wohnungstüren einzutreten, alles zu durchwühlen und unter anderem Handys, Fernseher, Computer, Laptops, ein Navigationsgerät, eine Spielkonsole mit Spielen, ein CD-Player und noch eine Menge anderer Gegenstände, die schnell zu Geld gemacht werden können, mitgehen zu lassen.

Bei der Spurensuche kam den Ermittlern Kommissar Zufall zu Hilfe. Das war in diesem Fall der Hinweis eines Mitarbeiters von einem Zittauer Sicherheitsdienst. Demzufolge sollten sich Computer und Fernseher aus dem Diebstahl in einer Zittauer Wohnung in der Heidenreichstraße befinden. Die Polizei und die Ermittlungsbehörde reagierten sehr schnell. Innerhalb kurzer Zeit kam es zu einer Hausdurchsuchung. Und die Polizei wurde tatsächlich fündig: Die Beamten fanden Fernseher, Handys, CD-Player und Laptops. Aufgrund der brandtypischen Verrauchung war eine Zuordnung zu dem Diebstahl in der Dresdner Straße 19 nicht allzu schwer.

Neben dem Diebstahlgut wurden zunächst auch noch antike Bücher sichergestellt. Das lies damals den Schluss zu, dass es sich zugleich um die Täter handelte, die zwischen dem 12. und 14. Dezember 2015 in ein Antiquitätengeschäft an der Weberstraße in Zittau eingebrochen sind. Damals sollen historische Gegenstände im Wert von 25 000 Euro gestohlen worden sein. Außerdem wurde die Spur eines ins Visier geratenen Täters im Treppenhaus der Dresdner Straße gefunden.

Aus diesen Erkenntnissen heraus richteten sich die Ermittlungen schließlich gegen ein polizeibekanntes Trio. Einen 43-Jährigen, dem die Wohnung in der Heidenreichstraße gehört, einem 38-Jährigen, dem die Spur im Treppenhaus zuzuordnen ist, und ihrem 22-jährigen Neffen, der sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung in der Wohnung des Ältesten der drei befand. Alle drei mussten sich im Februar dieses Jahres wegen dem Antiquitätendiebstahl vor dem Görlitzer Landgericht verantworten. Aber aufgrund der dünnen Beweislage wurden die Verfahren eingestellt. Auch die Ermittlungen in Bezug auf die Plünderung in der Dresdner Straße gestalten sich schwierig. Zurzeit steht nur fest, was gestohlen wurde, was an die Mieter wieder zurückgegeben werden konnte und wie das Diebesgut in die Wohnung des 43-jährigen Zittauers gelangte. Nach dessen Aussage am Mittwoch vor dem Gericht befand er sich zu der Zeit in Hagen bei seiner Frau und den Kindern. Sein Bruder hatte ihn wohl angerufen und gefragt, ob er von einem Bekannten etwas bei ihm unterstellen darf. Dem stimmte der Ältere zu und will nicht weiter gefragt haben, was das ist und um wen es sich bei dem Bekannten handelt. Er hat sich eigenen Angaben zufolge auch nicht darüber gewundert, was da so in seiner Wohnung gelagert wurde. Gegen diese Version spricht aber, dass er sich nicht an die Daten erinnern kann oder will, an denen er im Tatzeitraum tatsächlich in Hagen oder in Zittau war. Weiter, dass seine Tochter mit einer Spielkonsole spielte, was deren Spielkameraden verwunderte, und dass im Umfeld der vermeintlichen Tatbeteiligten plötzlich neue Fernseher auftauchten.

Ob er im konkreten Fall des Wohnungseinbruchsdiebstahls in der Dresdner Straße 19 Täter oder eventuell nur Hehler ist oder gar nichts damit zu tun hat, muss jetzt die weitere Beweisaufnahme zeigen. Die Prozessbeteiligten sind sich einig, dass sie ohne die Befragung weiterer Zeugen nicht zu einem Ergebnis kommen werden. Das Verfahren wird am 28. März fortgesetzt.