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Gericht bestätigt Maskenpflicht in Jena

In Jena muss ab Montag in der Öffentlichkeit eine Maske getragen werden. Ein Bürger hat gegen diese Pflicht geklagt - und ist gescheitert.

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Jena führt als erste deutsche Stadt eine Maskenpflicht ein. Unter freiem Himmel - etwa bei Spaziergängen oder beim Joggen - besteht keine Maskenpflicht.
Jena führt als erste deutsche Stadt eine Maskenpflicht ein. Unter freiem Himmel - etwa bei Spaziergängen oder beim Joggen - besteht keine Maskenpflicht. © dpa-Zentralbild

Jena. Die Stadt Jena darf ab Montag in allen Verkaufsstellen, im öffentlichen Nahverkehr und in Gebäuden mit Publikumsverkehr eine Maskenpflicht einführen. Das Verwaltungsgericht Gera habe am Freitag einen Eilantrag gegen diese Entscheidung der Kommune abgelehnt, erklärte Pressesprecher Bernd Amelung. Die Allgemeinverfügung der Stadt sei nach einer ersten summarischen Prüfung des Gerichts "nicht offensichtlich rechtswidrig".

Bei der Entscheidung der Geraer Richter sei die aktuelle Stellungnahme des Berliner Robert Koch-Instituts besonders berücksichtigt worden. Danach könne die Maskenpflicht die Ansteckungsgefahr anderer Personen bei Einhaltung der anderen Maßnahmen wie Mindestabstand, Hustenetikette und Handhygiene weiter verringern, sagte der Gerichtssprecher.

Zudem sei die Maskenpflicht noch verhältnismäßig, da kein zertifizierter Mund-Nasen-Schutz gefordert werde, sondern auch selbst gefertigte Masken, Schals oder Tücher den Anforderungen der Stadt Jena genügten, fügte Amelung hinzu. Das befristete Tragen eines Schutzes wiege daher nicht so schwer wie die möglichen Gefahren, die noch immer von einer weiteren dynamischen Verbreitung des hoch ansteckenden Coronavirus für das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Bevölkerung ausgingen.

Die Stadt verspricht sich von der Maßnahme mehr Sicherheit für die Mitarbeiter des öffentlichen Lebens. Die Praxis zeige, dass sich nicht immer der Mindestabstand einhalten lasse, begründete Stadtsprecher Kristian Philler die Anordnung. Unter freiem Himmel - etwa bei Spaziergängen oder beim Joggen - bestehe keine Maskenpflicht. (epd)

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