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Gericht erklärt Bezahlung von Leipziger Tagesmutter für rechtswidrig

Eine Tagesmutter aus Leipzig ist vor Gericht gegen eine aus ihrer Sicht zu niedrige Bezahlung vorgegangen - und hat einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Leipzig verurteilte die Stadt am Donnerstag dazu, die sogenannte laufende Geldleistung neu festzulegen.

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Leipzig. Eine Tagesmutter aus Leipzig ist vor Gericht gegen eine aus ihrer Sicht zu niedrige Bezahlung vorgegangen - und hat einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Leipzig verurteilte die Stadt am Donnerstag dazu, die sogenannte laufende Geldleistung neu festzulegen. Bei der Bestimmung des Satzes - 448,60 Euro pro Monat und Kind plus Versicherungspauschale - habe die Stadt nicht ausreichend geprüft, ob dieser Betrag „leistungsgerecht“ ist. Das führe zur Rechtswidrigkeit der Festlegung, teilte das Gericht mit. (Az.: 5 K 1074/12)

Das Urteil könnte Signalwirkung für andere Kommunen haben. Die Stadt Leipzig habe sich bei der Bezahlung ihrer Tagesmütter an einer Empfehlung des sächsischen Städte- und Gemeindetages orientiert, sagte dessen Vize Ralf Leimkühler. „Es gibt Kommunen, die geringere Zahlungen leisten. Es gibt aber auch Kommunen, die mehr zahlen.“ Wenn die Bezahlung der Leipziger Tagesmütter zu niedrig sein sollte, könnte das also auch in anderen Kommunen so sein. Leimkühler sagte jedoch, es müsse erst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, bevor das eingeschätzt werden könne.

Gegen das Urteil kann die Stadt Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Auch eine Stadtsprecherin sagte, man wolle zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. (dpa)