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Fünf Jahre altes Verfahren eröffnet

Im Juli 2013 wurden fünf mutmaßliche Mitglieder der „Faust des Ostens“ angeklagt. Bevor die Sache nun zu verjähren drohte, passierte doch noch etwas.

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© Symbolfoto: Volker Hartmann/dpa

Von Alexander Schneider

Dresden. Im Juli 2013 hat die Staatsanwaltschaft fünf mutmaßliche Fußball-Hooligans unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und schweren Bandendiebstahls angeklagt. Sie sollen Mitglieder und Anführer der „Faust des Ostens“ (FdO) gewesen sein, einer Gruppe von mehr als 100 Mitgliedern, die zwischen 2010 und 2012 in Dresden und Umgebung Schrecken verbreitet hat.

Weil sich die damals 18 bis 29 Jahre alten Anhänger von Dynamo Dresden auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, landete das Verfahren bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Dann ist jedoch fast fünf Jahre nicht Wesentliches mehr passiert. Da keiner der Angeklagten in Untersuchungshaft saß, sah sich die Kammer gezwungen, andere Prozesse vorzuziehen.

Vergangene Woche gab es ein wenig Bewegung. Die Richter haben das Verfahren eröffnet. Damit kamen sie der nach fünf Jahren drohenden Verjährung zuvor. Ein Prozesstermin ist derzeit jedoch nach Angaben des Landgerichts nicht in Sicht.

Der auch rechtsextremen FdO – Gründungstag ist angeblich der 20. April 2010, Hitlers Geburtsdatum – werden Angriffe auf Fans anderer Fußballteams, auf Ausländer und Polizisten sowie Schnapsdiebstähle vorgeworfen. Im Juli 2011 soll die Gruppe das damals frisch „Glücksgas“-Arena getaufte Dynamo-Stadion angegriffen und 100 000 Euro Schaden verursacht haben.