Merken

Baurecht für Flutschutz gekippt

Das Rückhaltebecken Oberbobritzsch muss neu geplant werden. Naturschützer hatten geklagt.

Teilen
Folgen
© Entwurf: Ingenieurbüro Sabine Wiederer

Von Sylvia Jentzsch

Bobritzsch-Hilbersdorf/Chemnitz. Für das Regenrückhaltebecken in Oberbobritzsch gibt es vorerst kein Baurecht. Das hat die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz entschieden. Das, und das Becken in Mulda sind für den Hochwasserschutz aller flussabwärts liegenden Ortschaften wichtig.

„Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 16. Oktober 2014 betreffs den ‚Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens Oberbobritzsch‘ ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“, sagte Mark Artus, Richter am Verwaltungsgericht, auf Anfrage des DA.

Die Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig. Wann die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, könne er noch nicht mitteilen. „Erfahrungsgemäß kann die Abfassung der Gründe in einem komplexeren Verfahren durchaus mehrere Wochen in Anspruch nehmen.“

„Der Hochwasserschutz in Döbeln funktioniert nur im Verbund der Maßnahmen, die in Döbeln direkt umgesetzt werden, sowie der beiden Hochwasserrückhaltebecken. Sie sind notwendig zum Schutz unserer Stadt“, sagte der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln Hans-Joachim Egerer (CDU). Roßweins Bürgermeister bezeichnet es als eine schlimme Situation für alle Ortschaften, die unterhalb des geplanten Beckens liegen.

Naturschützer will Rückhaltevermögen des Bodens wiederherstellen

Gegen das Planfeststellungsverfahren für das etwa 50 Millionen teure Vorhaben hatten die Grüne Liga Sachsen und der Naturschutzverband Sachsen geklagt. Vorsitzender beider Verbände ist Tobias Mehnert. Er sagte: „Das Ganze ist sehr komplex und wird uns noch in den nächsten Jahren beschäftigen.“ Er erklärt, warum es seiner Meinung nach für Döbeln nicht allzu große Bedeutung hätte, wenn das Becken nicht gebaut wird: „Falls ein Niederschlagsereignis oberhalb des Beckens niedergehen sollte, dann könnte die zurückgehaltene Wassermenge die Wasserspiegellage in Döbeln um lediglich 17 Zentimeter senken.

Wenn das Niederschlagsereignis unterhalb des Beckens niedergeht, muss sich Döbeln auf seine Mauern in der bisherigen Höhe verlassen. Dann hilft das Becken von Oberbobritzsch gar nichts.“ Mehnert findet es sinnvoller, den Hochwasserschutz vor Ort in Form der Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens des Bodens zu praktizieren, und die Mauer um 17 Zentimeter zu erhöhen, statt 50 Kilometer entfernt im Erzgebirge eine natürliche Aue mit einem Staudamm zu zerstören.

Was gebraucht werde, sei eine bezahlbare Alternative, die alle Siedlungen des Bobritzschtales im Blick hat und keine überdimensionierte Stauanlage, so Mehnert. Der Schutz beginne in den Gebieten, in denen das Hochwasser entsteht und nicht an den Unterläufen der Gewässer. Deshalb schlägt er neben der Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens des Bodens, den Bau kleiner, dezentraler Hochwasserrückhaltebecken in den zahlreichen Seitentälern der Bobritzsch in der Feldflur und die Renaturierung der Oberläufe der Gewässer zweiter Ordnung vor. Damit könnten auch flächendeckende Biotopverbundsysteme und die Neuanlage von Lebensraum besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten entstehen.

LTV hält an Entscheidung zum Bau der Hochwasserrückhaltebecken fest

Die Landestalsperrenverwaltung (LTV) geht davon aus, dass das Problem noch in den Griff zu bekommen ist. „Denn das Gericht ist nicht dem Hauptantrag der Kläger gefolgt, den Planfeststellungsbeschluss wegen grundsätzlicher Mängel aufzuheben“, so Britta Andreas, Sachbearbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der LTV. Damit habe der Planfeststellungsbeschluss weiterhin Bestand. „Die Landestalsperrenverwaltung hält vor diesem Hintergrund an der grundsätzlichen Entscheidung zum Bau der Hochwasserrückhaltebecken Oberbobritzsch und Mulda einschließlich Überleitungsstollen fest“, sagte Britta Andreas.

Um für das Flussgebiet der Freiberger Mulde einen effektiven Hochwasserschutz zu erreichen, sind die Hochwasserrückhaltebecken einschließlich eines Überleitungsstollens geplant. Oberbobritzsch soll ein Stauvolumen von 4,86 Millionen Kubikmetern bekommen. „Es werden also nicht nur die Ortslagen unmittelbar unterhalb der beiden Beckenstandorte geschützt, sondern in Kombination mit örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen kann ein überregional wirksamer Schutz erreicht werden“, sagte Britta Andreas.

Planänderungsverfahren soll Mängel beseitigen

Die Landesdirektion Sachsen nimmt den Urteilstenor zur Kenntnis. „Über das weitere Vorgehen kann erst nach abschließender Prüfung der Urteilsgründe entschieden werden“, sagte Ingolf Ulrich, stellvertretender Pressesprecher der Landesdirektion Sachsen. In der mündlichen Verhandlung im März hat das Verwaltungsgericht Chemnitz die Streitsache mit Kläger, Beklagter und Landestalsperrenverwaltung erörtert. Gegenstand der Erörterung seien alle umstrittenen rechtlichen und tatsächlichen Fragen des Falles gewesen.

Eine abschließende Entscheidung des Gerichts wurde am Ende der mündlichen Verhandlung nicht verkündet. Am 4. April konnte lediglich der Urteilstenor in mündlicher Form beim Verwaltungsgericht Chemnitz abgerufen werden. Welche Fehler zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses geführt haben, könne erst nach Vorliegen der Urteilsgründe beantwortet werden, so Ingolf Ulrich.

Die Landestalsperrenverwaltung als Vorhabensträgerin hat im Januar 2018 einen Antrag auf Änderung des festgestellten Plans gestellt. Für diese wesentlichen Änderungen führt die LTV ein erneutes Planfeststellungsverfahren, ein sogenanntes Planänderungsverfahren einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung, durch. Etwaige Mängel oder Fehler können im Zuge dieses Planänderungsverfahrens geheilt werden

Ärger über fehlenden Hochwasserschutz

„Wir bedauern, dass die Entscheidung des Gerichtes gegen den Planfeststellungsbeschluss gefallen ist“, so Oberbürgermeister Hans-Joachim Egerer. Im Hochwasserfall würden die beiden Becken in Oberbobritzsch und Mulda bei uns die Wassermenge um etwa 20 Prozent reduzieren. Das können für Döbeln und alle Orte an der unteren Freiberger Mulde die entscheidenden Zentimeter sein.

„Wir hatten gehofft, mit dem Bau der beiden Rückhaltebecken einen Schutz vor einer Gefährdung, wie sie bei einem 50- jährigem Hochwasser zu erwarten ist, zu bekommen“, so Roßweins Bürgermeister Veit Lindner (parteilos). Eigentlich sollte es sogar noch einen höheren Schutz (HQ 100), wie er zurzeit mit dem Bau der Mauern in Döbeln entsteht, geben. Dann hätten allerdings die Roßweiner dem Bau einer solchen Schutzvorrichtung zustimmen müssen. Das taten sie nicht (DA berichtete). „Wir haben einen punktuellen Hochwasserschutz. Aber 20 bis 30 Zentimeter werden wir nicht erreichen können“, sagte Veit Lindner.

Es sei schlimm, wenn der Naturschutz höher gestellt werde als der Schutz des Menschen. „Ich hoffe, dass im Ernstfall diejenigen dafür gerade stehen, die das zu verantworten haben. Der Geschädigte bleibt immer der Bürger“, sagte Lindner. Es bleibe zu hoffen, so der Bürgermeister, dass die Gründe, für das Versagen des Baurechts noch geändert werden können.