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Gericht stellt Loveparade-Prozess ein

21 Tote, 650 Verletzte: Vor knapp zehn Jahren endete die Loveparade in Duisburg in einer Katastrophe. Nun wurde das Strafverfahren eingestellt.

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In dem Prozess ging es um die tödlichen Verletzungen von 21 jungen Menschen bei einem Gedränge auf der Loveparade in Duisburg im Juli 2010.
In dem Prozess ging es um die tödlichen Verletzungen von 21 jungen Menschen bei einem Gedränge auf der Loveparade in Duisburg im Juli 2010. © dpa

Von Frank Christiansen und Helge Toben

Düsseldorf.
Trichterwirkung, Verflechtung von Personenströmen, Magnetpunkte, Menschenverdichtung: Richter Mario Plein lässt stundenlang schematische Zeichnungen und Fotos einblenden, bevor er am Montag einen entscheidenden Satz sagt: "Aus unserer Sicht ist die Katastrophe aufgeklärt." Dennoch endet der Loveparade-Prozess nach 184 Verhandlungstagen nicht mit einem Urteil. Er wird rechtskräftig, also unanfechtbar eingestellt.

Das ist erklärungsbedürftig, deshalb richtet sich Richter Plein an eine Angehörige, deren Sohn ums Leben kam und die nun vor ihm sitzt - und bittet um Verständnis: "Ich kann mir vorstellen, dass der heutige Tag für Sie schwer ist, dass Sie wütend und enttäuscht sind."

Holzkreuze mit den Namen der Opfer stehen an der Gedenkstelle für die Opfer der Loveparade 2010 auf einer Treppe.
Holzkreuze mit den Namen der Opfer stehen an der Gedenkstelle für die Opfer der Loveparade 2010 auf einer Treppe. © dpa

Zweifellos seien vor und während der Loveparade 2010 Fehler gemacht worden, die 21 junge Menschen das Leben kosteten und 650 verletzten, aber: "Den großen Bösewicht haben wir nicht gefunden. Es war eine Katastrophe ohne Bösewicht." Leute hätten Fehler gemacht, obwohl sie ihr Bestes gegeben hätten, ja sogar ihre eigenen Kinder zum Techno-Spektakel ließen. "Ich hoffe sehr, dass Sie im Laufe der Zeit damit leben können und Ruhe finden", sagt Plein zu der Hinterbliebenen.

Die Einstellung des Prozesses will der Richter nicht als Schlappe der Justiz oder als Kapitulation vor der drohenden Verjährung, dem Coronavirus oder der Komplexität des Geschehens verstanden wissen - denn: die noch verbliebenen drei Angeklagten treffe nach jetziger Beweislage nur geringe Schuld. Die drei Männer - 43, 60 und 67 Jahre alt - waren damals alle in verantwortlicher Position beim Loveparade-Veranstalter Lopavent beschäftigt.

Obwohl weniger Menschen kamen als die erwarteten 485.000, sei es zu der Katastrophe gekommen, weil das Konzept versagt habe. "Der Tunnel war dabei kein Problem", sagt der Richter zur Überraschung vieler: Neuralgische Punkte seien stattdessen die zu kleinen vorgeschalteten Schleusen gewesen und der zu enge sogenannte Rampenkopf, von dem der Zufluss der Menschen direkt auf die Musik-Trucks zugeführt wurde.
"Zäune führten zu zusätzlichen, nicht vorgesehenen Engstellen", sagt Plein. "Es gab keine ausreichenden Flächen für die Abwicklung der Personenströme." Bereits um kurz nach 14.00 Uhr sei es am Tag der Loveparade zu ersten Auffälligkeiten gekommen.

Kommunikationsprobleme und "unpassende Anordnungen der Polizei" hätten die Situation verschärft: Krisengespräche von Polizei und Feuerwehr seien ohne die Veranstalterin geführt worden. Der Funkverkehr der Polizei sei erheblich gestört gewesen. Die Steuerung der Personenströme sei unkoordiniert gewesen.

Kurz vor dem Unglück bei der Loveparade am 24.07.2010 stehen Menschen dicht gedrängt an einem Tunnelausgang.
Kurz vor dem Unglück bei der Loveparade am 24.07.2010 stehen Menschen dicht gedrängt an einem Tunnelausgang. © dpa

Die Polizei sei die zugesagte Unterstützung bei der Schließung der überlasteten Zugänge schuldig geblieben, weil ihre Kräfte anderweitig gebunden gewesen seien. Polizeiketten hätten das Schlimmste verhindern sollen, seien aber zum Teil kontraproduktiv gewesen und hätten letztlich "alle dem Druck nicht standgehalten".

Im Bereich der Rampe Ost hätten sich zu- und abfließende Menschenströme schließlich gegenseitig blockiert. Es sei zum Stillstand gekommen. Um 16.30 Uhr sei die Stimmung gekippt und eine lebensbedrohliche Lage mit Wellenbewegungen entstanden.
Es sei wiederum eine Polizeianordnung gewesen, die dann die Katastrophe unumkehrbar gemacht habe: Zaunelemente um 16.31 Uhr im überlasteten Zugang West zu entfernen, was dazu geführt habe, dass die Menschenmassen unkontrolliert in den Tunnel geströmt seien: "Ab da war alles zu spät. Das erklärt die Katastrophe."

Letztlich habe aber keiner der Verantwortlichen grob fahrlässig gehandelt: "Große Sorglosigkeit war bei ihnen nicht ansatzweise erkennbar." Dies sei schwer zu begreifen, räumt der Jurist Plein ein: Dass es zur Katastrophe kam, obwohl die Angeklagten sich gewissenhaft, sorgfältig und professionell verhalten hätten. Aber es sei eine Katastrophe mit vielen Ursachen gewesen. Und es hätten auch andere Beteiligte als nur die Angeklagten Fehler gemacht. (dpa)