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Gericht stoppt Brückenbau

Waldschlößchen. Im Streit um das Großprojekt treffen Richter die erste Entscheidung. Die Elbquerung darf nicht gebaut werden – vorerst.

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Von Thilo Alexe

Dresden kann weiter mit dem Welterbetitel für das Elbtal werben. Das Verwaltungsgericht hat den behördlich angeordneten Bau der Waldschlößchenbrücke am Montag gestoppt. Das Regierungspräsidium (RP) darf die Bauaufträge vorerst nicht eigenmächtig auslösen. Dieser Akt – die sogenannte Ersatzvornahme durch das dem Innenministerium unterstellte Präsidium – wurde von der 12. Kammer des Dresdner Gerichtes vorläufig ausgesetzt. Die Richter verwiesen zur Begründung darauf, dass das RP die Bitte nicht erfüllt habe, bis zu ihrer Entscheidung mit dem Baustart abzuwarten. Daher sei zu befürchten gewesen, dass „vollendete und gegebenenfalls irreversible Tatsachen geschafften werden“.

Gerichtssprecher Andreas May betonte, dass es sich lediglich um eine „Zwischenentscheidung“ handle, die die Inhalte des Brückenstreites nicht berücksichtige. Das RP hatte der Stadt eine Frist bis gestern 12 Uhr gesetzt, um die Verträge mit den Baufirmen zu unterzeichnen. Die Stadt hatte sich geweigert und das Gericht angerufen. „Wir wollten nicht, dass Präsidiumsvertreter um 12.01 Uhr Verträge abzeichnen“, sagte May.

Er fügte hinzu, dass die Kammer in der Hauptsache überhaupt noch nichts entschieden habe. Das Regierungspräsidium hat nach Angaben einer Sprecherin eine Fristverlängerung bis heute erhalten, um sich zu äußern. „Wir halten die Ersatzvornahme für richtig. Uns liegt daran, dass der Bürgerentscheid aus dem Jahr 2005 umgesetzt und gebaut wird“, sagte sie.

Sollten die Richter grünes Licht für das 160 Millionen Euro schwere Großprojekt geben, dürften kurz danach die Bagger rollen. In der Regel wird bei Bauvorhaben lediglich das Votum der ersten Instanz abgewartet. Unter anderem sind noch mehr als ein Dutzend Klagen gegen das 2004 geschaffene Baurecht anhängig, das im Eilverfahren bestätigt wurde.

Brückengegner sehen in der jüngsten Entscheidung eine Schlappe für die CDU-geführte sächsische Staatsregierung. „Die Behauptung von Ministerpräsident Milbradt, das Regierungspräsidium handle nur nach Recht und Gesetz, ist Makulatur“, sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete und -Stadtrat Johannes Lichdi.S.1