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Geruchsmessung bei Schaumaplast Nossen

Bislang gibt es nur Messungen hinsichtlich einer Belästigung durch Gerüche. Das Prüfen auf Schadstoffe ist schwierig.

Von Uta Büttner
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Für die Geruchsmessung wurde an möglichen Geruchsquellen der Anlage bei Schaumaplast in Nossen die mit Geruchsstoffen beladene Abluft in geeignete geruchsneutrale Beutel gesaugt,
Für die Geruchsmessung wurde an möglichen Geruchsquellen der Anlage bei Schaumaplast in Nossen die mit Geruchsstoffen beladene Abluft in geeignete geruchsneutrale Beutel gesaugt, © Anne Hübschmann

Nossen. Das Kreisumweltamt hat bislang nur eine Messung zur Beurteilung der Geruchsbelästigung – eine sogenannte Geruchsemissionsmessung – bei Schaumaplast vorgenommen. Ergebnisse gibt es bisher keine. Auf mögliche Schadstoffe in der Luft wurde noch nicht geprüft.

Für die Geruchsmessung wurde an möglichen Geruchsquellen der Anlage bei Schaumaplast die mit Geruchsstoffen beladene Abluft in geeignete geruchsneutrale Beutel gesaugt, die sofort in einem Labor einer ausgewählten Personengruppe – den Prüfern – zur Beurteilung gegeben wurde, erklärt Peter Jönsson, Leiter des Kreisumweltamtes, das Verfahren. 

„Es werden also im Rahmen einer kontrollierten Darbietung von mit Geruchsstoffen beladener Luft, die hierdurch bei Menschen auftretenden Sinnesempfindungen erfasst und protokolliert.“ Dieses Verfahren bezeichne man als Olfaktometrie. Dies sei der erste Teil der Prüfung, die für die Ermittlung einer etwaigen unzumutbaren Geruchsbelästigung notwendig ist.

Um eine Bewertung der Vor-Ort-Situation vornehmen zu können, muss als Nächstes eine Ausbreitungsberechnung erfolgen. Zudem benötige das Kreisumweltamt Angaben zum Produktionsprozess vom Unternehmen, da unter anderem die Häufigkeit der Geruchsbelastung verringert werden müsse. 

Aus diesem Grund bedarf es laut Kreisumweltamt noch einiger weiterer fachlicher Abstimmungen zwischen Schaumaplast, des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und des Landratamtes. Ergebnisse sind in diesem Jahr laut Jönsson nicht zu erwarten.

Bei einer Geruchsemissionsmessung wird nicht auf etwaige Schadstoffe getestet. Messungen dazu erfolgten noch nicht. Denn es gibt ein Problem. Während es in Sachsen für die Geruchsmessungen laut Peter Jönsson genau definierte Verfahren gibt, sei dies bezogen auf die anfallenden Schadstoffe bei der Schaumstoffproduktion nicht der Fall. 

Der Grund: Es fehlen insbesondere belastbare Orientierungswerte. Deshalb bedarf es auch dazu noch weiterer Abstimmungen auf Behördenebene, informiert Peter Jönsson. Einen Zeitplan könne er aber nicht nennen. „Ich kann nur versichern, dass der Vorgang bei uns hohe Priorität hat.“