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Früher Rentenbeginn kann teuer werden

Wie hoch die Abschläge ausfallen, hängt von der Versicherungszeit ab.

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Wer 1964 oder später geboren ist, muss eigentlich bis zum vollendeten 67. Lebensjahr arbeiten. Die Jahrgänge davor können früher aufhören, ihr Eintrittsalter in die Rente ist gestaffelt.
Wer 1964 oder später geboren ist, muss eigentlich bis zum vollendeten 67. Lebensjahr arbeiten. Die Jahrgänge davor können früher aufhören, ihr Eintrittsalter in die Rente ist gestaffelt. © dpa

Bis wann muss ich arbeiten, um die reguläre Altersrente zu erhalten?

Wer 1964 oder später geboren ist, muss eigentlich bis zum vollendeten 67. Lebensjahr arbeiten. Die Jahrgänge davor können früher aufhören, ihr Eintrittsalter in die Rente ist gestaffelt. So gilt etwa für den Jahrgang 1957 die Grenze von 65 Jahren und elf Monaten. Menschen mit Geburtsjahr 1960 dürfen laut Finanztest (Ausgabe 07/2022) regulär mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente gehen.

Welche Zeiten werden auf meine Rente angerechnet?

Das kommt darauf an, wann man die Rente beginnen möchte. Für eine vorgezogene Rente nach 35 Beitragsjahren („Altersrente für langjährig Versicherte“) werden viele Phasen im Leben angerechnet. „Das können neben Zeiten, in denen Arbeitnehmende sozialversichert beschäftigt waren oder freiwillig eingezahlt haben, auch Zeiten sein, in denen keine Beiträge gezahlt wurden“, sagt Max Schmutzer, Redakteur bei Finanztest. Dazu zählen zum Beispiel Studienphasen, Mutterschutz oder Zeiten, in denen jemand für seine Kinder zu Hause geblieben ist. Letzteres aber nur bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes.

Wer eine Frührente nach 45 Versicherungsjahren in Betracht zieht („Altersrente für besonders langjährig Versicherte“), kann ebenfalls neben Beitragsjahren Phasen der Kindererziehung und ehrenamtliche Pflege anrechnen lassen, sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Weitere Beispiele sind Kurzarbeiter-, Kranken- oder Verletztengeld. „Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen aber nicht dazu“, sagt von der Heide. Zwei Jahre vor Rentenbeginn werde auch Arbeitslosengeld I nur in Ausnahmefällen gewertet.

Kann ich eine Frührente ohne Abschläge in Anspruch nehmen?

Ja, Voraussetzung sind mindestens 45 Beitragsjahre, sagt Samuel Beuttler-Bohn, Referent für Alterssicherung und Unfallversicherung des Sozialverbands VdK Deutschland. Das ist bis zu zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter erlaubt, das nach Jahrgängen gestaffelt ist. „Wer zwei Jahre früher Rente bezieht, zahlt dann auch keine Beiträge mehr an die Versicherung“, sagt Schmutzer. Die Altersrente falle daher später geringer aus. Das sei in der Regel aber kein Problem. „Die zusätzlichen Rentenpunkte können die zwei Jahre früher ausgezahlte Rente kaum kompensieren.“

Wann muss ich bei einer Frührente Abschläge in Kauf nehmen?

Wer lediglich 35 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann zwar ebenfalls vorzeitig in Rente gehen. Allerdings fallen hier Abschläge an, und zwar 0,3 Prozent pro Monat. Beispiel: Ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. „Wenn Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente gehen möchten, müssen sie Abschläge von 14,4 Prozent auf ihre Rente in Kauf nehmen“, sagt Beuttler-Bohn. Die Rechnung: 48 Monate mal 0,3 Prozent ergeben 14,4 Prozent.

„Diese Abschläge können ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden“, sagt von der Heide. Er rechnet vor: „Bei einer Bruttorente von 1.200 Euro im Monat vermindert sich bei einem um drei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn die Monatsrente um 10,8 Prozent beziehungsweise um 130 Euro.“ Wer die Summe voll ausgleichen wolle, müsse insgesamt 29.200 Euro an Zusatzbeiträgen einplanen.

Wie sieht es mit dem Modell Altersteilzeit aus?

Hierbei reduziert der Arbeitnehmer mehrere Jahre vor dem regulären Renteneintritt die Arbeitszeit und das Gehalt meist um die Hälfte. Wichtig zu wissen: „Der Arbeitgeber stockt die Hälfte des Gehalts um mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts auf“, sagt Beuttler-Bohn. Zusätzlich bezahle er mindestens 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge, höchstens 90 Prozent, die für das Regelarbeitsentgelt fällig wären. Finanztest-Redakteur Schmutzer rät: Genau durchrechnen, ob man mit dem geringeren Gehalt über mehrere Jahre auskommt. „Gerade in der aktuellen Situation mit regelmäßigen Preisanstiegen.“

„Die Altersteilzeit ist nur auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich“, sagt Samuel Beuttler-Bohn.

Was hat es mit dem Lebensarbeitszeitkonto auf sich?

Beschäftigte können mit ihrem Arbeitgeber ein Wertguthaben vereinbaren. Einfließen können Teile des Gehalts, Einmalzahlungen, Überstunden oder Urlaubstage, sagt Beuttler-Bohn. Arbeitnehmer können sich das Ersparte auch für eine vorzeitige Rente aufheben. Wer vorzeitig vom Arbeitgeber gekündigt wird, kann das Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen lassen. Voraussetzung ist, dass der neue Betrieb das Konto nicht weiterführt, sagt von der Heide. „Dafür muss das Wertguthaben aber mindestens 19.740 Euro in den alten Bundesländern und 18.900 Euro in den neuen betragen“, so Beuttler-Bohn.

Wann lohnt sich der Vorruhestand?

Vorruhestand wird von Unternehmen oft dann ins Spiel gebracht, wenn es um Stellenabbau geht. Laut Finanztest muss das Ruhestandsgeld mindestens 65 Prozent des vorigen Gehaltes betragen. Aber: Es lande deutlich weniger Geld auf dem Konto. (dpa)

Kostenfreies Servicetelefon der Rentenversicherung: 0800/100048090 (Mo-Do 7.30-19.30, Fr 7.30-15.30 Uhr).

www.deutsche-rentenversicherung.de